05 February 2026, 07:14

Zoll beschlagnahmt teure Turnschuhe – Reisender muss 415 Euro nachzahlen

Eine Gruppe von Menschen geht durch eine U-Bahn-Station, einige tragen Taschen, mit Texttafeln, Säulen und Deckenlampen, während eine Person in Sneakers in der Mitte steht.

Zoll beschlagnahmt teure Turnschuhe – Reisender muss 415 Euro nachzahlen

Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach haben einem 48-jährigen Reisenden zwei hochpreisige Sportschuhe abgenommen. Der Mann, ein thailändischer Staatsbürger, war bei einer Routinekontrolle aufgefallen, nachdem er die Waren nicht ordnungsgemäß deklariert hatte.

Der Vorfall nahm seinen Lauf, als der Reisende zunächst bestritt, neue Einkäufe oder deklarationspflichtige Güter mit sich zu führen. Bei einer anschließenden Durchsuchung seines Gepäcks entdeckten die Beamten die Schuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken. Obwohl der Mann keinen Kaufbeleg vorlegen konnte, bestätigten Bankunterlagen die Transaktion.

Da der Wert der Schuhe die zollfreie Obergrenze der EU von 430 Euro für Flug- oder Schiffsreisende überschritt, wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 415 Euro fällig. Der Mann beglich die Summe vor Ort, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.

Mittlerweile wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Mit weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem Fall ist zu rechnen.

Die Beschlagnahmung unterstreicht die strenge Durchsetzung der EU-Einfuhrbestimmungen für nicht deklarierte Waren. Reisende, die aus Drittländern in die EU einreisen, müssen Einkäufe oberhalb der festgelegten Freigrenzen angeben. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Einziehungen und weitere rechtliche Konsequenzen.