Ulm mahnt Neuzugezogene: Frist für Landtagswahl droht zu verpassen
Adriane BoucseinUlm mahnt Neuzugezogene: Frist für Landtagswahl droht zu verpassen
Wahlamt Ulm erinnert neue Einwohner an Frist vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg
Vor der anstehenden Landtagswahl in Baden-Württemberg hat das Wahlamt der Stadt Ulm eine Erinnerung an neu zugezogene Bürger gerichtet. Wer zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 nach Ulm gezogen ist, muss sich bis zum 15. Februar ummelden, um wahlberechtigt zu sein. Ohne erneute Registrierung bleiben sie im Wählerverzeichnis ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen.
Die Landtagswahl findet am 8. März 2026 statt. Um teilnehmen zu können, müssen Einwohner, die aus einem anderen Teil Baden-Württembergs nach Ulm umgezogen sind, ihre Adresse bis zum 15. Februar aktualisieren. Wer diese Frist versäumt, wird nicht in Ulms Wählerliste aufgenommen.
Personen, die aus anderen Bundesländern nach Ulm ziehen, können sich für diese Wahl nicht nachträglich registrieren lassen. Ihre Wahlberechtigung bleibt an ihren vorherigen Wohnort gebunden.
Laut Stand vom 31. Dezember 2024 zählte Ulm 129.882 Einwohner. Zwar liegen keine aktuellen Fünf-Jahres-Trenddaten vor, doch die Region Ulm/Neu-Ulm verzeichnete im Dezember 2023 insgesamt 191.722 Einwohner.
Die Meldefrist stellt sicher, dass am 8. März nur diejenigen in Ulm wählen dürfen, die offiziell dort gemeldet sind. Wer seine Daten nicht rechtzeitig aktualisiert, muss in seinem früheren Wahlkreis abstimmen. Die Regelung gilt strikt für Umzüge innerhalb Baden-Württembergs in dem genannten Zeitraum.