07 April 2026, 06:26

Tschechin mit Waffe, Cannabis und 30.000 Franken an deutscher Grenze gestoppt

Schwarze und weiße Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Grünflächen und einem Zaun, mit dem Text "New York State Penitentiary" unten.

Tschechin mit Waffe, Cannabis und 30.000 Franken an deutscher Grenze gestoppt

Eine 41-jährige Tschechin ist an der deutschen Grenze von Zollbeamten kontrolliert und angehalten worden, nachdem sie undeklariertes Bargeld, eine verbotene Waffe und Cannabis mit sich führte. Der Vorfall ereignete sich bei einer Routinekontrolle durch das Hauptzollamt Singen. Gegen die Frau wurden inzwischen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Die Frau reiste in einem Mercedes, als die Beamten in ihrer Handtasche einen Stahlstab entdeckten. Nach deutschem Recht gilt dieser Stab als Schlagwaffe und ist strengstens verboten. Neben der Waffe befanden sich etwa fünf Gramm Marihuana im Kofferraum des Fahrzeugs.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem über 30.000 Schweizer Franken – umgerechnet etwa 31.500 Euro – in ihrem Besitz. Laut deutscher Vorschriften müssen Reisende Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise aus einem Nicht-EU-Land deklarieren. Die Frau hatte dies unterlassen und den zulässigen Betrag damit um mehr als das Dreifache überschritten.

In der Folge beschlagnahmten die Behörden sowohl den Stahlstab als auch das Cannabis. Die Frau hinterlegte eine Kaution in Höhe von 8.250 Euro zur Deckung der erwarteten Strafe und durfte ihre Reise fortsetzen. Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Zudem wird der Verstoß gegen das Waffenrecht der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet.

Die Frau hat damit gegen mehrere Gesetze verstoßen, darunter die Meldepflicht für Bargeld, Waffenverbote und die Bestimmungen zum Besitz von Cannabis. Zwar ist in Deutschland der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene zum Eigenbedarf erlaubt, der grenzüberschreitende Transport bleibt jedoch illegal. Die Ermittlungen zu dem Vorfall laufen noch.

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