Stuttgarter Schulderklärung: Wie die EKD 1945 ihre NS-Vergangenheit aufarbeitete
Adriane BoucseinStuttgarter Schulderklärung: Wie die EKD 1945 ihre NS-Vergangenheit aufarbeitete
Nach dem Zweiten Weltkrieg sahen sich die deutschen Kirchen mit wachsendem Druck konfrontiert, ihre Rolle während der NS-Herrschaft aufzuarbeiten. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) setzte am 19. Oktober 1945 ein wichtiges Zeichen, indem sie die Stuttgarter Schulderklärung veröffentlichte. Diese öffentliche Stellungnahme war ein früher Versuch, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen – doch sie löste sowohl im In- als auch im Ausland Kontroversen aus.
Bereits 1933 hatte der nationalsozialistische Einfluss tief in die evangelische Kirche eingedrungen: Schlüsselfunktionen wurden fast ausschließlich von Regimeanhängern besetzt. Die Übernahme des Arierparagraphen durch die Kirche brachte sie weiter in Einklang mit der NS-Rassenpolitik und provozierte Widerstand von oppositionellen Gruppen wie der Bekennenden Kirche, die sich noch im selben Jahr als Gegenbewegung formierte.
Die Stuttgarter Schulderklärung entstand im Zuge der Bemühungen der EKD, Mitglied im neu gegründeten Ökumenischen Rat der Kirchen zu werden. Die internationale Organisation forderte von den deutschen Protestanten zunächst eine Auseinandersetzung mit ihrer Mitverantwortung an den NS-Verbrechen. Am 19. Oktober 1945 veröffentlichten Kirchenvertreter die Erklärung, in der sie einräumten, die EKD habe „unermessliches Leid über viele Völker“ gebracht. Der Text wurde über Zeitungen und Rundfunksendungen verbreitet und erreichte so eine breite Öffentlichkeit.
Die Reaktionen auf die Erklärung fielen gespalten aus. Im Ausland wurde sie vielfach als notwendiger erster Schritt zur Aufarbeitung begrüßt. In Deutschland hingegen kritisierten viele die Erklärung als unzureichend – vor allem, weil sie den Holocaust nicht explizit nannte. Einige warfen der Kirche vor, sie weiche nach wie vor einer vollständigen Verantwortung für ihr Handeln unter dem NS-Regime aus. Auch die katholische Kirche setzte sich 1945 in einem Hirtenbrief mit ihrer Kriegsrolle auseinander. Zwar erkannte dieses Schreiben die Mitverstrickung katholischer Kreise in NS-Verbrechen an, betonte aber gleichzeitig den Widerstand der Kirche gegen das Regime. Anders als die EKD-Erklärung existierte jedoch kein allgemein bekannter Hirtenbrief vom August 1945, der sich spezifisch mit dem katholischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus befasst hätte. Die nächstliegende frühere Bezugnahme findet sich im Dekalog-Hirtenbrief der Deutschen Bischofskonferenz vom 12. September 1943, der staatlich sanktionierte Morde verurteilte, aber fast zwei Jahre vor Kriegsende verfasst wurde.
Die Stuttgarter Schulderklärung war kein Schlussstrich unter die Debatte. Die Auseinandersetzung mit der Rolle der Kirchen in der NS-Zeit zog sich weit über 1945 hinaus hin. Sowohl evangelische als auch katholische Institutionen rangen weiterhin mit ihrem Erbe, während spätere Generationen eine tiefgreifendere Reflexion und Rechenschaftsforderung einforderten.
Die Stuttgarter Schulderklärung bleibt ein Schlüsselmoment in der deutschen Nachkriegsaufarbeitung. Ihre ambivalente Rezeption zeigte, wie schwierig es ist, historische Schuld unter internationaler Beobachtung aufzuarbeiten. Für die EKD war die Erklärung ein Anfang – kein Abschluss – eines Prozesses, der sich über Jahrzehnte erstrecken sollte.
Der Hirtenbrief der katholischen Kirche von 1945 bot unterdessen eine eigene, wenn auch unvollständige Anerkennung von Mitverantwortung, ohne jedoch eine vergleichbare öffentliche Debatte auszulösen. Das Fehlen eines verifizierten Schreibens vom August 1945 über katholischen Widerstand hinterlässt Lücken in der historischen Überlieferung. Unbestritten ist, dass beide Kirchen – damals wie heute – vor schwierigen Fragen zu ihrem Handeln in der NS-Zeit stehen.






