06 June 2026, 22:25

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?

Die Debatte über den umstrittenen Paragrafen 188 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) spitzt sich vor der kommenden Justizministerkonferenz in Hamburg zu. Das Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt, steht vor Forderungen nach Abschaffung – doch in den Reihen der Abgeordneten gibt es weiterhin starken Widerstand.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob Paragraf 188 gestrichen oder beibehalten werden soll. Erik Marquardt von den Grünen plädiert für eine Abschaffung und argumentiert, das Gesetz schütze politisch Engagierte weder vor Gewalt noch vor Drohungen. Carmen Wegge (SPD) hingegen hält die Regelung für unverzichtbar und verweist auf die zunehmenden Angriffe auf Amtsträger sowie die Notwendigkeit, ehrenamtliche Kommunalpolitiker und Bürgermeister zu schützen.

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Günter Krings (CDU) nimmt eine ambivalente Haltung ein. Zwar zeigt er sich offen für eine Streichung von Paragraf 188, lehnt aber eine Lockerung der Strafen für allgemeine Beleidigungen nach Paragraf 185 ab. Stattdessen schlägt er vor, verschärfte Sanktionen auf ein breiteres Spektrum von Straftaten auszuweiten. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) unterstützt Reformbestrebungen und regt an, den Paragrafen entweder einzuschränken oder vollständig abzuschaffen.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) lehnt Änderungen hingegen ab. Sie kritisierte Pläne zur Abschaffung von Paragraf 188 und betonte, die bestehenden Regelungen sollten bestehen bleiben. Die Diskussion wurde durch einen aktuellen Gerichtsfall befeuert, in dem eine Person wegen der Bezeichnung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz als „Lügenfritz“ zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Auf der Justizministerkonferenz in Hamburg wird das Thema in der kommenden Woche behandelt. Eine mögliche Entscheidung könnte die rechtliche Handhabung von Beleidigungen gegen Politiker in Deutschland neu definieren. Zudem könnte das Ergebnis auch Auswirkungen auf die Strafverfolgung allgemeiner Beleidigungen nach Paragraf 185 haben.

Quelle