Niedersachsen vereinfacht Praxisbedarf mit neuem Standardvertrag für Apotheken und Ärzte
Bernhardine RörrichtNiedersachsen vereinfacht Praxisbedarf mit neuem Standardvertrag für Apotheken und Ärzte
Neues Abkommen zu Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist eine neue Vereinbarung über die Versorgung mit Praxisbedarf abgeschlossen worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt veraltete Regelungen durch ein standardisiertes System. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Zuverlässigkeit für Ärzte und Patienten gleichermaßen zu verbessern.
Die bisherigen Bestimmungen sollten ursprünglich am 31. Dezember 2025 auslaufen und zwangen beide Seiten zu zähen Verhandlungen. Um Unterbrechungen zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni. Der finalisierte Vertrag trat am 1. Juli in Kraft und sichert so eine nahtlose Versorgung.
Nach den neuen Konditionen erhalten Apotheken eine Vergütung für die Lieferung von Impfstoffen an Vertragsärzte. Der Basissatz liegt bei 80 Cent pro Dosis und steigt auf einen Euro, sobald bestimmte Vertragsziele erreicht werden. Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf, der unter anderem Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterial umfasst.
Das vereinheitlichte System löst frühere, uneinheitliche Regelungen ab und schafft so einen klareren und effizienteren Ablauf. Beide Seiten bezeichnen die Vereinbarung als moderne Lösung für die Steuerung des Praxisbedarfs in der gesamten Region.
Der Vertrag bietet nun ein stabiles System für Medikamente, die in Behandlungen und Notfällen zum Einsatz kommen. Apotheker und Ärzte orientieren sich an einem einheitlichen Regelwerk, wodurch Verzögerungen und bürokratische Hürden reduziert werden. Die Änderungen gelten ab sofort, wobei finanzielle Anreize an die Erfüllung von Leistungszielen geknüpft sind.






