17 June 2026, 19:24

Neue Pflicht für Unternehmen: Kündigungsbutton ab 19. Juni verbindlich

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht für Unternehmen: Kündigungsbutton ab 19. Juni verbindlich

Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Damit können Verbraucher Verträge online unkompliziert beenden.

Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, die die Vertragskündigung vereinfachen soll. Zwar gilt die Richtlinie in der gesamten EU, doch jedes Mitglied muss sie zunächst in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat dies bereits getan und den Button für Verträge unter seiner Zuständigkeit verpflichtend eingeführt.

Der Button muss leicht auffindbar und bedienbar sein. Der Kündigungsvorgang darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Nach dem Klick müssen Verbraucher eine sofortige Bestätigung der Kündigung erhalten – in einem speicherbaren Format wie einer E-Mail.

Das übliche 14-tägige Widerrufsrecht bleibt unverändert. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

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Die neue Regelung stärkt die Verbraucherrechte bei digitalen Verträgen. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen. Wer den Button nicht anbietet, riskiert längere Kündigungsfristen für seine Kunden.

Quelle