26 February 2026, 22:23

Ludwigsburgs Briefwahl für die Landtagswahl 2026: Fristen und Regeln im Überblick

Ein pinker und blauer Wahlurne mit offenem Deckel auf einem weißen Tisch stehend, an einer Wand lehnend.

Ludwigsburgs Briefwahl für die Landtagswahl 2026: Fristen und Regeln im Überblick

Ludwigsburg bereitet sich auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026 vor. Bisher haben 13.965 Bürgerinnen und Bürger – das entspricht 23,48 Prozent der Wahlberechtigten – Briefwahlunterlagen beantragt. Wer sich für die Stimmabgabe per Post entscheidet, muss dabei strenge Fristen und Regeln beachten, damit die Stimme auch gezählt wird.

Wählerinnen und Wähler, die bereits einen Briefwahlantrag gestellt haben, können ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen und stattdessen vor Ort wählen. Stattdessen müssen sie ihren Stimmzettel per Post zurücksenden oder an den vorgesehenen Annahmestellen abgeben.

Die Stadt hat klare Fristen für Anträge und Abgaben festgelegt: Online-Anträge für die Briefwahl unter www.unserewebsite/wahlen sind bis Montag, 2. März, 16:00 Uhr möglich. Persönliche Anträge können noch im Wahlamt (Wilhelmstraße 1, Raum 0.28) bis Freitag, 6. März, 15:00 Uhr gestellt werden.

Für den Fall, dass der Wahlbrief verloren geht oder beschädigt wird, gibt es Ersatz-Stimmzettel. Diese können bis Samstag, 7. März, 12:00 Uhr im selben Wahlamt beantragt werden.

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Bisher sind 5.751 ausgefüllte Wahlbriefe bei der Stadtverwaltung eingegangen. Wer seine Stimme noch abgeben möchte, kann dies bis Wahltag, 18:00 Uhr, tun – entweder in den Briefkästen im Rathaus (Wilhelmstraße 11) oder im Bürgerbüro (Wilhelmstraße 9). Zudem nehmen die Außenstellen in Neckarweihingen (Neue Straße 23) und Poppenweiler (Kelterplatz 10) Wahlbriefe bis Samstag, 7. März entgegen.

Ludwigsburg bildet einen einzigen Wahlkreis, sodass alle Einwohnerinnen und Einwohner unter demselben Landtagswahlkreis wählen.

Das Wahlamt erinnert daran, die Fristen genau zu prüfen. Wer die Antragsfrist für die Briefwahl verpasst, muss am 8. März persönlich zur Wahl gehen. Zudem müssen die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen, um in die Auszählung einbezogen zu werden.