Koblenz kämpft mit Millionenloch durch veraltete Kreisumlagen für Berufsschulen
Mahmut UllmannKoblenz kämpft mit Millionenloch durch veraltete Kreisumlagen für Berufsschulen
Jahre der Haushaltsnot: Koblenz kämpft mit veralteter Finanzierung durch Nachbarlandkreise
Jahre der finanziellen Belastung haben Koblenz zugesetzt – verursacht durch veraltete Zuschüsse der umliegenden Landkreise. Die Berufsschulen der Stadt erhalten pro Schüler deutlich weniger, als die tatsächlichen Kosten betragen, was eine wachsende Haushaltslücke hinterlässt. Nun drängen die Verantwortlichen auf Änderungen – und auf Antworten.
Das Problem liegt in einer Fehlkalkulation der Finanzierung. Koblenz erhält derzeit nur 190 Euro pro Teilzeit-Berufsschüler, doch die realen Kosten liegen im Schnitt bei 406,80 Euro. Bei 1.932 Schülern aus dem Umland summiert sich das jährliche Defizit auf über 400.000 Euro. Seit 2014 beläuft sich der Gesamtverlust auf mehr als fünf Millionen Euro.
Betroffen sind die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald – sie haben ihre Zahlungen trotz steigender Ausgaben nicht angepasst. Der Rechnungsprüfungsausschuss hinterfragt nun, warum diese Beiträge jahrelang unverändert blieben. Zudem wird untersucht, ob Versäumnisse in der städtischen Aufsicht zu den Verlusten beigetragen haben und ob eine Berufshaftpflichtversicherung einen Teil des Schadens abdecken könnte.
Als Reaktion hat Koblenz eine Erhöhung der Kreisumlagen durchgesetzt. Seit Januar dieses Jahres steigen die Zuschüsse rückwirkend auf 300 Euro pro Schüler. Bis 2028 soll der Satz schrittweise auf 400 Euro angehoben werden. Um künftige Fehlbeträge zu vermeiden, plant die Stadt regelmäßige Überprüfungen der Berufsschulkosten, um die Kreiszahlungen entsprechend anzupassen.
Die Änderungen entlasten Koblenz zwar finanziell, doch die Schäden aus den Vorjahren bleiben beträchtlich. Rückwirkende Anpassungen und künftige Kontrollen sollen weitere Verluste verhindern. Gleichzeitig läuft die Prüfung weiter, ob zusätzliche Entschädigungen möglich sind.






