03 May 2026, 08:36

Klinik verschreibt Medikament für toten Krebspatienten – und muss zahlen

Plakat mit dem Text "$160 Milliarden die Menge an Steuermitteln, die die Bürger sparen werden, da Medicare niedrigere Arzneimittelpreise aushandeln kann" mit einem Logo.

Klinik verschreibt Medikament für toten Krebspatienten – und muss zahlen

Krebsklinik in Bayern muss 489,52 Euro zurückzahlen – Rezept für verstorbenen Patienten ausgestellt

Ein Krebszentrum in Bayern wurde verurteilt, 489,52 Euro zu erstatten, nachdem es ein Medikament für einen Patienten verschrieben hatte, der bereits verstorben war. Das Sozialgericht München entschied, dass das Rezept ungültig war, weil der Patient 17 Tage vor der Ausstellung verstorben war. Der Fall zeigt Schwachstellen im Praxismanagement auf, die zu dem Fehler führten.

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Der Vorfall begann, als die Klinik ein Rezept für Pamorelin, ein Krebsmedikament, für den bereits verstorbenen Patienten ausstellte. Das Arzneimittel wurde in einer Apotheke abgegeben, wodurch die Krankenkasse des Patienten mit Kosten in Höhe von 489,52 Euro belastet wurde. Nach Bekanntwerden des Fehlers forderte die Kasse eine Untersuchung und verlangte von der Klinik die Rückerstattung der Summe.

Das Gericht stellte fest, dass ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands den Fehler hätte verhindern können. Zwar erkannte es die finanziellen Belastungen an, unter denen Onkologen stehen, betonte jedoch, dass sorgfältige Kontrollen unverzichtbar seien. Zudem klärte das Urteil, dass Ärzte nach dem Tod eines Patienten keine Leistungen – einschließlich medizinischer Berichte – mehr in Rechnung stellen dürfen, die sich auf diese Person beziehen.

Für die Zukunft äußerte das Gericht die Hoffnung, dass Verbesserungen wie zeitnahe Sterbefallmeldungen über die elektronische Patientenakte (ePA) solche Fälle künftig verhindern könnten. Derzeit gibt es kein automatisiertes System, das Ärzte über den Tod eines Patienten informiert, was Raum für administrative Versäumnisse lässt.

Die Klinik muss nun den vollen Betrag für das fälschlicherweise verschriebene Medikament zurückerstatten. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Prüfverfahren in Arztpraxen. Ohne bessere Systeme könnten solche Fehler weiterhin vorkommen.

Quelle