Immobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Datensammlung
Bernhardine RörrichtImmobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Datensammlung
Immobilienverwaltungsfirma in Deutschland mit Bußgeld von fast 2 Millionen Euro belegt
Eine deutsche Immobilienverwaltungsfirma ist mit einem Bußgeld von knapp 2 Millionen Euro wegen des illegalen Sammelns und Speicherns sensibler personenbezogener Daten bestraft worden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) verhängte die Strafe gegen die BREBAU GmbH, nachdem schwerwiegende Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgedeckt worden waren. Das Unternehmen hatte Daten in einem Umfang erhoben, der weit über das für Mietverträge Notwendige hinausging – darunter hochsensible persönliche Informationen.
Die BREBAU GmbH verarbeitete über 9.500 Datensätze von potenziellen Mietern ohne rechtliche Grundlage. In mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten. Zudem sammelte das Unternehmen irrelevante Details wie Frisuren, Körpergeruch und persönliches Auftreten.
Der LfDI leitete die Ermittlungen ein, nachdem Beschwerden eingingen, wonach das Unternehmen Auskunftsersuchen blockierte. Mieter hatten Schwierigkeiten, Informationen darüber zu erhalten, wie ihre Daten genutzt wurden. Gestützt auf Artikel 83 der DSGVO stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass die BREBAU GmbH systematisch gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte.
Dr. Imke Sommer, die Landesbeauftragte für Datenschutz, betonte, dass die DSGVO die Verarbeitung solcher sensiblen Daten nur in seltenen und klar definierten Ausnahmefällen zulasse. Die Regeln dienten dem Schutz vor Missbrauch und Diskriminierung. Obwohl das ursprüngliche Bußgeld höher ausfiel, wurde es auf etwa 1,9 Millionen Euro reduziert, da das Unternehmen während des Verfahrens kooperierte.
Die BREBAU GmbH arbeitete mit der Aufsichtsbehörde zusammen, um die Verstöße zu beheben, und ergriff Maßnahmen, um Schäden zu begrenzen und künftige Vergehen zu verhindern. Die Bereitschaft des Unternehmens, sich konstruktiv in den Prozess einzubringen, spielte eine entscheidende Rolle bei der Herabsetzung der Strafe.
Der Fall dient als Mahnung, dass die DSGVO enge Grenzen für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzt. Die BREBAU GmbH muss nun sicherstellen, dass sie künftig vollständig mit den Datenschutzvorschriften konform geht. Die Affäre unterstreicht, wie wichtig Transparenz und rechtmäßige Datenverarbeitung sind – insbesondere beim Umgang mit sensiblen Informationen.






