Hubigs Reform: Frauenhass soll künftig immer als Mord bestraft werden
Philipp NetteHubigs Reform: Frauenhass soll künftig immer als Mord bestraft werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte härter zu bestrafen
Die Justizministerin will erreichen, dass Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, künftig stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher sieht das Gesetz nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, während Totschlag mit deutlich geringeren Strafen geahndet wird. Doch selbst bei Taten aus besitzergreifenden oder geschlechtsspezifischen Motiven kommt es vor, dass Gerichte lediglich von Totschlag ausgehen – trotz bestehender Regelungen.
Hubigs Entwurf zielt darauf ab, den Mordparagraphen zu erweitern, sodass Fälle, in denen das Opfer allein wegen seines Frauseins zum Ziel wird, ausdrücklich als Mord eingestuft werden. Die Bundesregierung will damit rechtliche Schlupflöcher schließen, die bisher zu milderen Urteilen in solchen Verbrechen führen können.
Hintergrund der Reform sind Bedenken, dass einige Gerichte geschlechtsspezifische Tatmotive nicht ausreichend als Mordmerkmal anerkennen. Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, wäre klar geregelt, dass Tötungen aus Frauenhass oder geschlechterbezogener Voreingenommenheit konsequent als Mord zu verfolgen sind.
Die geplante Änderung würde den rechtlichen Schutz vor geschlechterbasierter Gewalt stärken und sicherstellen, dass solche Taten durchgehend als Mord gewertet werden – mit der Möglichkeit einer lebenslangen Haftstrafe. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Monaten voranzutreiben.






