Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Mahmut UllmannHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ abstimmen. Der Gesetzentwurf wird von der regierenden Koalition aus SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU nachdrücklich unterstützt, sodass seine Verabschiedung als wahrscheinlich gilt. Gegner haben jedoch bereits mit der Mobilisierung gegen das Vorhaben begonnen.
Die Koalition plant, am Tag der Abstimmung einen Änderungsantrag mit geringfügigen Formulierungsanpassungen einzubringen. Die bedeutendste Änderung betrifft die Meldepflicht des Verfassungsschutzes: Künftig sollen nicht mehr nur „tatbestandliche Anhaltspunkte für Bedenken“, sondern bereits „Erkenntnisse, die relevant sein könnten“, bei Einstellungsverfahren berücksichtigt werden. Der Zeitplan für das Gesetz wurde auf Juni vorgezogen, um eine ausreichende Mehrheit ohne Abweichler zu sichern.
Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, da sie in dem Gesetz eine schwere Gefahr für Grundrechte sieht. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik bezeichnete die Vorlage als „historische Entscheidung“ und betonte die Notwendigkeit von Transparenz darüber, wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete abstimmt. Unterdessen verurteilten die Jusos und die Grüne Jugend das Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung und werden auf einer Pressekonferenz ihren Widerstand artikulieren.
Auch das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) organisieren eine Demonstration gegen das Vorhaben. Das Gesetz enthält eine Sunset-Klausel und tritt automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft.
Mit breiter parteiübergreifender Unterstützung dürfte der Entwurf verabschiedet werden. Die ausgeweiteten Meldepflichten für den Verfassungsschutz gelten dann bis zum Ablaufdatum 2031. Mit Annäherung an den Abstimmungstermin sind verstärkte Proteste und Forderungen nach Rechenschaft vonseiten der Kritiker zu erwarten.






