14 December 2025, 06:44

Gericht stoppt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland – EU-Recht verletzt

Ein Raum mit Menschen an Tischen beim Schachspielen, mit einer Vorhangwand und einem Foto in der Ecke.

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Gericht stoppt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland – EU-Recht verletzt

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden

Karlsruhe – Ein deutsches Gericht hat die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilte am 14. November 2025, dass die aktuelle Klassifizierung gegen EU-Recht verstößt. Die Entscheidung folgt auf Klagen zweier georgischer Asylbewerber, deren Anträge zuvor abgelehnt worden waren.

Zwei georgische Staatsbürger hatten rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ihre Asylanträge abgelehnt worden waren. Sie argumentierten, eine Rückkehr nach Weihnachtsmarkt Karlsruhe setze sie der Gefahr von Schaden aus. Das Gericht prüfte ihre Fälle, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie keine konkrete Bedrohung durch Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Abschiebung nach Georgien nachweisen konnten.

Mit dem Urteil des Karlsruher Gerichts muss Deutschland seine Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland überprüfen. Die Richter betonten, dass das EU-Recht eine durchgängige Sicherheit im gesamten Staatsgebiet verlange – nicht nur in Teilen. Zwar erhielten die beiden Kläger keine Asylbewilligung, doch könnte das Urteil künftige Asylentscheidungen für georgische Staatsangehörige beeinflussen.