26 January 2026, 21:15

Gericht gibt Apotheke Recht: Automatisierte Medikamentenausgabe ohne Sichtkontrolle erlaubt

Eine Apotheken-Theke mit verschiedenen Medikamenten in Schachteln und Flaschen auf Regalen, einem Spiegel an der Wand, Deckenleuchten und einem Glastisch mit Papieren und Gegenständen darauf, der Boden ist unten zu sehen.

Gericht gibt Apotheke Recht: Automatisierte Medikamentenausgabe ohne Sichtkontrolle erlaubt

Ein Apotheke in der Nähe hat einen Rechtsstreit um den Einsatz eines automatisierten Medikamentensystems gewonnen. Das Verwaltungsgericht (VGH) entschied, dass die Apotheke ihren Betrieb ohne eine abschließende Sichtprüfung jedes ausgegebenen Artikels fortsetzen darf. Diese Entscheidung folgt auf jahrelange Auseinandersetzungen mit den Aufsichtsbehörden über Sicherheits- und Genauigkeitsstandards.

Das System mit dem Namen KHT ApoStore Carryfix Pusher ist seit 2008 im Einsatz und bearbeitet täglich bis zu 3.000 Bestellpositionen für Krankenhausapotheken, Kliniken und Notdienste.

Der juristische Konflikt begann 2019, als die Behörden argumentierten, dass jede Medikamentenpackung vor der Auslieferung einer letzten visuellen Kontrolle bedürfe. Die Apotheke entgegnete, dass ihr automatisiertes Verfahren – das jeden Artikel über die Pharmazentralnummer (PZN) scannt – die Richtigkeit ohne manuelle Überprüfung gewährleiste. Im Laufe der Zeit bestätigten die Leistungsdaten des Systems diese Behauptung.

In der Urteilsbegründung betonte das Gericht einen zentralen Unterschied zwischen Apotheken und öffentlichen Apotheken. Während öffentliche Apotheken Medikamente direkt an Patienten abgeben, beliefern Apotheken das Stationspersonal, das anschließend eigene Sicherheitskontrollen durchführt. Die Richter wiesen darauf hin, dass es unter dem automatisierten System zu keinen falschen Lieferungen gekommen war und die Fehlerquote bei nur 0,027 Prozent lag.

Der KHT ApoStore Carryfix Pusher kann bis zu 40.000 Medikamentenpackungen lagern. Seine Zuverlässigkeit hat die zeitaufwendige Sichtprüfung überflüssig gemacht und die Abläufe in der stark frequentierten Apotheke effizienter gestaltet. Das Gericht erkannte zudem an, dass die Patientensicherheit letztlich durch das medizinische Personal zum Zeitpunkt der Anwendung und nicht durch die Apotheke selbst sichergestellt wird.

Das Urteil ermöglicht es der Stuttgarter Apotheke, ihren automatisierten Arbeitsablauf ohne zusätzliche Sichtkontrollen beizubehalten. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für andere Apotheken, die ähnliche Technologien nutzen. Der Schutz der Patientensicherheit bleibt durch die bestehenden Kontrollen des Stationspersonals und bei der Medikamentenübergabe gewährleistet.