08 June 2026, 22:26

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linkspartei recht

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linkspartei recht

Ein Gericht in Rostock hat im Streit zwischen dreizehn AfD-Abgeordneten und der Linkspartei um eine umstrittene Pressemitteilung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, zwei AfD-Politiker hätten während einer Parlamentssitzung die Parkinson-Symptome eines gegnerischen Abgeordneten verspottet. Das Urteil untersagt der Linkspartei, bestimmte Aussagen zu wiederholen, da es sich dabei um unzulässige persönliche Angriffe handle.

Der Konflikt begann im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn AfD-Mitgliedern vorwarf, in der Landesversammlung seine gesundheitliche Situation lächerlich gemacht zu haben. Die Linkspartei wiederholte den Vorwurf später in einer Pressemitteilung. Das Oberlandesgericht Rostock fand jedoch keine Belege für die Behauptung und verwies auf das Fehlen von Zeugen und konkreten Beweisen.

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Ein früherer Antrag der AfD-Abgeordneten war vom Landgericht Rostock nur teilweise stattgegeben worden. Nun entschied das höhere Gericht, die Linkspartei habe mit unbegründeten Anschuldigungen die Persönlichkeitsrechte der Politiker verletzt. Die Richter betonten zwar, dass Personen des öffentlichen Lebens einer strengeren Prüfung unterlägen, grundlose persönliche Beleidigungen seien jedoch inakzeptabel.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als klare Rehabilitierung. Sein Fraktionskollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen. Mit dem Beschluss ist es zwei Kreisverbänden der Linkspartei nun untersagt, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

Die einstweilige Verfügung verbietet der Linkspartei, die angefochtenen Aussagen über die AfD-Politiker zu wiederholen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die fehlende Begründung der ursprünglichen Vorwürfe. Beide Seiten müssen nun mit den Konsequenzen eines Verfahrens leben, das sich letztlich an der Frage von Beweisen – oder deren Fehlen – entschied.

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