Gericht bestätigt Rückforderung von 95.000 Euro für nicht zugelassene Corona-Schnelltests
Philipp NetteGericht bestätigt Rückforderung von 95.000 Euro für nicht zugelassene Corona-Schnelltests
Ein Testzentrum in Bayern hat einen Rechtsstreit um die Vergütung für Schnelltests auf Covid-19 verloren, die es in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt hatte. Die Betreiberin setzte Speicheltests ein, die nie offiziell zugelassen waren, woraufhin die Behörden eine vollständige Rückzahlung von 95.000 Euro forderten. Ein Gericht hat diese Entscheidung nun bestätigt und ihre Berufung abgewiesen.
Das Zentrum war im Dezember 2021 vom Landratsamt Dachau beauftragt worden, Bürgertests anzubieten. Bis März 2022 erhielt es dafür rund 95.000 Euro. Die eingesetzten Tests – bekannt als AT088/21 oder „Saliva“ – waren jedoch seit September 2021 nicht vom Paul-Ehrlich-Institut genehmigt worden.
Die Betreiberin hatte sich im März 2022 bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. Doch im August 2023 widerrief die KV ihre ursprüngliche Zahlungsanweisung. Sie setzte die Servicegebühren und Materialkosten auf 0,00 Euro fest und forderte die vollständige Rückerstattung des Betrags.
Die Betreiberin klagte vor dem Verwaltungsgericht München und argumentierte, sie habe sich auf Zusicherungen des Testherstellers und eigene Recherchen verlassen. Sie gab zudem zu, keine genauen Zahlen vorlegen zu können, wie oft der Speicheltest tatsächlich eingesetzt worden war. Das Gericht wies die Klage ab und urteilte, dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Produkts eine unsachgemäße Leistungserbringung darstelle. Zudem stellte es fest, dass ihr Gutglaubensargument die Verstöße nicht entschuldige.
Das Urteil bestätigt, dass das Zentrum die gesamten 95.000 Euro zurückzahlen muss. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall für die Haftung bei der Verwendung nicht zugelassener medizinischer Produkte in öffentlichen Testprogrammen. Nach der Abweisung der Klage hat die Betreiberin keine weiteren rechtlichen Mittel mehr.






