Feuerzeug-Attacke auf Torwart: Bewährung und Stadionverbot nach schwerer Körperverletzung
Philipp NetteFeuerzeug-Attacke auf Torwart: Bewährung und Stadionverbot nach schwerer Körperverletzung
Ein 28-jähriger Mann ist wegen des Wurfs eines Feuerzeugs auf einen Torhüter während eines Bundesliga-Spiels im vergangenen Dezember zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn der schweren Körperverletzung schuldig und verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angriff verursachte eine Kopfverletzung beim Spieler und führte zu einer längeren Spielunterbrechung.
Das Vorfall ereignete sich am 14. Dezember 2024 im Stadion An der Alten Försterei in Köpenick. Das Feuerzeug traf den Bochumer Torwart Patrick Drewes und verursachte eine leichte Schädelprellung. Später schilderte er vor Gericht, unter Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit gelitten zu haben, weshalb er eine Woche lang nicht trainieren konnte.
Das Spiel wurde für über 25 Minuten unterbrochen, bevor die Offiziellen Bochum einen 2:0-Sieg zusprachen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, das Feuerzeug sei als gefährliche Waffe eingesetzt worden, und bezeichnete den Angriff als „ein absolutes No-Go – eine rote Linie, die überschritten wurde“. Sie hatte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe gefordert.
Neben der Haftstrafe auf Bewährung verhängte das Gericht ein zweijähriges Stadionverbot. Dem Mann ist es nun untersagt, Spiele der ersten, zweiten und dritten Liga sowie der Regionalliga zu besuchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Die Bewährungsstrafe und das Stadionverbot folgen auf eine viel beachtete Störung im deutschen Fußball. Drewes’ Verletzung und der Spielausgang unterstreichen die schweren Folgen des Angriffs. Die endgültige Entscheidung hängt von möglichen weiteren Rechtsmitteln ab.






