David gegen Goliath: Bio-Hersteller verklagt wegen quadratischer Verpackung
Bernhardine RörrichtWarum ein Haferriegel-Hersteller, Ritter Sport, zum Feind geworden ist - David gegen Goliath: Bio-Hersteller verklagt wegen quadratischer Verpackung
Ein kleiner deutscher Lebensmittelhersteller sieht sich mit einer Klage des Schokoladenriesen Ritter Sport konfrontiert – der Vorwurf: zu große Ähnlichkeiten bei der Verpackung. Die Wacker GmbH, bekannt für ihre Bio-Haferriegel, wird beschuldigt, die charakteristische quadratische Form kopiert zu haben, die Ritter Sport seit 1996 als Marke geschützt hat. Der Streit wird nun im nächsten Monat vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.
Die Wacker GmbH wurde 2017 von Matteo und Melanie Wacker gegründet und setzt auf minimal verarbeitete Lebensmittel. Ihr Produkt, der "Monnemer Quadrat Bio"-Haferriegel, wird südlich von Ulm hergestellt, in Mannheim verpackt und von dort aus vertrieben. Die quadratische Verpackung erinnert stark an die ikonischen Schokoladentafeln von Ritter Sport – was die rechtliche Auseinandersetzung auslöste.
Ritter Sport hatte dem Unternehmen eine Unterlassungserklärung zukommen lassen und gefordert, den Verkauf einzustellen sowie bestehende Ware zurückzurufen. Der Schokoladenhersteller argumentierte, seine dreidimensionale Marke sei bedroht. Wacker schlug daraufhin Änderungen an der Verpackung vor, doch Ritter Sport lehnte ab und reichte stattdessen Klage ein. Der Konzern ist bekannt für die vehemente Verteidigung seiner Marke – so hatte er bereits in einem früheren Verfahren gegen Milka gesiegt. Die Anwälte von Wacker bestreiten die Vorwürfe und verweisen darauf, dass sich die Produkte an unterschiedliche Märkte und Zielgruppen richten. Die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart ist für den 18. November angesetzt.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Verpackung des Haferriegels von Wacker gegen die Marke von Ritter Sport verstößt. Falls das Urteil zugunsten von Ritter Sport ausfällt, könnte Wacker gezwungen sein, sein Produkt umzugestalten und die aktuelle Ware vom Markt zu nehmen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Markenrechtsstreitigkeiten in der Lebensmittelbranche haben.