CDU-Politiker fordern schärfere Einbürgerungsregeln und Ende der doppelten Staatsbürgerschaft
Bernhardine RörrichtCDU-Politiker fordern schärfere Einbürgerungsregeln und Ende der doppelten Staatsbürgerschaft
Zwei CDU-Politiker fordern weitreichende Änderungen am deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Alexander Throm und Roman Poseck setzen sich für strengere Regeln bei der doppelten Staatsbürgerschaft und längere Mindestaufenthaltszeiten ein. Ihre Vorschläge zielen darauf ab, die Voraussetzungen für die Einbürgerung deutlich zu verschärfen.
Alexander Throm hat mehrere zentrale Reformen vorgelegt. Er will die grundsätzliche Zulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit abschaffen. Nach seinem Plan soll die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wieder auf acht Jahre angehoben werden. Zudem schlägt er vor, dass Antragstellende vor der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis besitzen müssen. Throm regt außerdem an, Geflüchtete mit Schutzstatus von der Einbürgerung auszuschließen, solange sie diesen Status innehaben.
Roman Poseck befürwortet, die doppelte Staatsbürgerschaft auf absolute Ausnahmefälle zu beschränken. Er argumentiert, dass mehrere Staatsangehörigkeiten die Integration erschweren und die Bindung an die deutsche Identität schwächen. Poseck fordert zudem, jeden Einbürgerungsantrag gründlicher zu prüfen. Sein Fokus liegt darauf, dass Bewerberinnen und Bewerber strengere Kriterien erfüllen müssen, bevor sie eingebürgert werden.
Beide Politiker sind überzeugt, dass das aktuelle System grundlegende Anpassungen benötigt. Ihre Vorschläge würden es für Ausländerinnen und Ausländer schwieriger machen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, während sie eine weitere behalten. Gleichzeitig würden sich die Wartezeiten für die Einbürgerung in den meisten Fällen verlängern.
Sollten die Reformen umgesetzt werden, würde dies einen Kurswechsel in der deutschen Einbürgerungspolitik bedeuten. Antragstellende müssten mit längeren Wartefristen und strengeren Überprüfungen rechnen. Die doppelte Staatsangehörigkeit würde deutlich seltener werden und nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich sein.






