Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regeln im Infektionsschutzgesetz als verfassungswidrig
Adriane BoucseinBundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen - Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regeln im Infektionsschutzgesetz als verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Der Vorsitzende Richter Stephan Harbarth leitete das Urteil, mit dem die Bestimmungen für nichtig erklärt wurden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Bund keine rechtliche Befugnis besaß, diese konkreten Vorschriften durchzusetzen. Die Richter gaben Ärztinnen und Ärzten recht, die geltend gemacht hatten, die Regelungen beeinträchtigten ihre berufliche Freiheit. Das Urteil bestätigte, dass die Einschränkungen der medizinischen Entscheidungsautonomie gegen Grundrechte verstießen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Staat in überlasteten Krankenhäusern über Leben und Tod entscheiden darf. Ärzte hatten das Gesetz angefochten und argumentiert, es untergrabe ihre Fähigkeit, unabhängige klinische Urteile zu fällen. Mit dem aktuellen Beschluss erklärt das Gericht die entsprechenden Passagen des Infektionsschutzgesetzes für ungültig.
Die Entscheidung beseitigt damit die rechtliche Grundlage für Triage-Regeln im Infektionsschutzgesetz. Ärztinnen und Ärzte müssen sich künftig nicht mehr an staatlich vorgegebene Kriterien bei der Vergabe lebenswichtiger Behandlungen halten. Das Urteil unterstreicht die Grenzen staatlicher Autorität in medizinischen Entscheidungsprozessen.