Bundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Gehalt
Bernhardine RörrichtBundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Gehalt
Österreichische Bundespolitiker erhalten erstmals seit drei Jahren eine Gehaltserhöhung. Die Anhebung um ein Prozent tritt ab 2025 für den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, den Vizekanzler sowie weitere hochrangige Amtsträger in Kraft. Die Entscheidung folgt auf eine Phase mit eingefrorenen Bezügen und unter der Inflationsrate liegenden Anpassungen für Abgeordnete.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS brachten die Reform gemeinsam auf den Weg. Sie reichten den Vorschlag im Nationalrat ein, um die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen. Damit wird erstmals seit 2022 eine Gehaltsanpassung für Bundespolitiker vorgenommen.
Von der Erhöhung betroffen sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vizekanzler sowie alle Regierungsmitglieder. Auch Abgeordnete des Nationalrats und des Bundesrats erhalten mehr Geld, ebenso wie der Präsident des Rechnungshofs und die Mitglieder des Volksanwaltskollegiums. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt hingegen für die nächsten zwei Jahre unverändert.
In den vergangenen drei Jahren blieben die Gehälter von Regierungsmitgliedern und dem Bundespräsidenten unverändert. Die Abgeordneten erhielten 2024 lediglich eine Teilanpassung in Höhe der Hälfte der Inflationsrate. Wiederholte Gehaltsstoppungen und unter der Teuerung liegende Erhöhungen haben den realen Wert der Politikerbezüge im Laufe der Zeit verringert.
Die einprozentige Erhöhung tritt 2025 in Kraft und gilt für eine Vielzahl hoher politischer Funktionen, nicht jedoch für zusätzliche Mittel für parteinahe Tätigkeiten. Die Reform soll den schleichenden Wertverlust der Gehälter ausgleichen, ohne die Haushaltsdisziplin zu gefährden.






