Blauzungenvirus BTV-8 kehrt nach Baden-Württemberg zurück – strenge Regeln für Tiertransporte
Philipp NetteBlauzungenvirus BTV-8 kehrt nach Baden-Württemberg zurück – strenge Regeln für Tiertransporte
Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Baden-Württemberg wiederaufgetaucht – erste Fälle seit 2019
In Baden-Württemberg ist erstmals seit 2019 wieder das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) aufgetreten. Der Erreger wurde in Berghaupten im Ortenaukreis nachgewiesen, woraufhin umgehend Beschränkungen für den Tierverkehr verhängt wurden. Mittlerweile sind fast alle Landkreise des Bundeslandes betroffen. Innerhalb eines Radius von 150 Kilometern um den Infektionsherd gilt nun eine Überwachungszone.
Der Ausbruch hat strenge Regeln für den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen zur Folge. Nur Tiere, die vollständig gegen BTV-8 geimpft sind und sich innerhalb ihres Immunschutzzeitraums befinden, dürfen frei bewegt werden. Jungtiere unter 90 Tagen, die von korrekt geimpften Müttern stammen, können unter bestimmten Auflagen ebenfalls verbracht werden. Alle anderen Tiere müssen vor Insekten geschützt werden und einen negativen PCR-Test vorweisen, bevor sie umgesiedelt werden dürfen.
Innerhalb Baden-Württembergs bleibt der Tierverkehr zwar uneingeschränkt möglich, doch für Exporte in andere Länder gelten zusätzliche Kontrollen. Das Land hat ein Impfprogramm gestartet, um die Ausbreitung einzudämmen, und empfiehlt eine Immunisierung gegen sowohl BTV-3 als auch BTV-8. Ungeimpfte Tiere benötigen eine vollständige Grundimmunisierung, während zuvor geimpfte Tiere eine jährliche Auffrischung erhalten müssen.
Die aktuelle Strategie unterscheidet sich von früheren Ausbrüchen (2019–2022), als noch flächendeckende Impfpflichten, Keulungen und strikte Zoneneinteilungen galten. Nun setzt man auf freiwillige Impfungen, gestützt durch verbesserte Impfstoffe und digitale Überwachungstools. Gekeult wird nur noch in bestätigten Fällen, und langwirksame Insektizid-Halsbänder helfen, die virusübertragenden Mücken zu kontrollieren.
Die Feststellung von BTV-8 schränkt den Tierverkehr ein, um auch Bestände außerhalb Baden-Württembergs zu schützen. Landwirte müssen sich an die Impf- und Testvorgaben halten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Der aktualisierte Ansatz des Landes setzt auf freiwillige Maßnahmen, bessere Überwachung und die Minimierung von Tierverlusten durch gezielte Eingriffe.