12 December 2025, 12:54

BGH urteilt im Februar: Wer muss den Dachausbau nach Insolvenz fertigstellen?

Ein Dach mit einem Gebäude und einem Fenster im Hintergrund.

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH urteilt im Februar: Wer muss den Dachausbau nach Insolvenz fertigstellen?

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus

  1. Dezember 2025, 10:07 Uhr

Deutschlands höchstes Zivilgericht wird bald über einen langwierigen Streit um unfertige Dachgeschosswohnungen entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. Februar urteilen, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bestimmte Teile der Wohnungen fertigstellen muss. Der Fall folgt auf die Pleite eines Bauunternehmens und einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinschaft und den Eigentümern der obersten Etage.

Der Konflikt begann, nachdem ein Bauunternehmer insolvent ging und die Dachgeschosswohnungen in einem Gebäude in Nordrhein-Westfalen unvollendet zurückließ. Die Eigentümer dieser Wohnungen klagten und argumentierten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Arbeiten abschließen müsse.

Die Entscheidung des BGH am 27. Februar wird klären, welche Pflichten Wohnungseigentümergemeinschaften bei unvollendeten Bauvorhaben haben. Das Urteil wird direkte Auswirkungen auf die Dachgeschoss-Eigentümer und die betroffene Gemeinschaft haben. Es könnte zudem präjudiziell für künftige Streitigkeiten über gemeinsame Eigentumsverantwortung wirken.