19 June 2026, 14:22

BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Genügt die Transparenz den DSGVO-Anforderungen?

Schufa vor Gericht: Ein veralteter Streit - Mit Konsequenzen für die Zukunft der KI

BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Genügt die Transparenz den DSGVO-Anforderungen?

Ein Rechtsstreit um Transparenz bei der Bonitätsbewertung hat nun den höchsten deutschen Gerichtshof erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss entscheiden, ob die aktuellen Auskünfte der Schufa den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Fünf Privatpersonen werfen dem Unternehmen vor, seine Erklärungen zum Scoring-System seien unzureichend.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie detailliert die Schufa über die Berechnung der Bonitätswerte informieren muss. Das Oberlandesgericht Dresden hatte bereits entschieden, dass die bisherigen Angaben nicht ausreichen. Verbraucher fordern mehr Klarheit darüber, wie ihre Bewertungen zustande kommen.

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Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Es berücksichtigt zwölf definierte Kriterien und verspricht mehr Transparenz – Nutzer können einsehen und überprüfen, welche Faktoren ihre Bewertung beeinflussen. Die vollständige Umsetzung ist bis Ende 2028 geplant.

Das Urteil des BGH könnte richtungsweisend für automatisierte Entscheidungsverfahren nach der DSGVO werden. Ab November 2026 gelten zudem neue Datenschutzregeln, die strengere Vorgaben für „materielle Scoring-Systeme“ vorsehen.

Die Entscheidung wird die Pflichten von Unternehmen klären, die algorithmische Bewertungen nutzen. Sie könnte auch beeinflussen, wie zukünftige datenbasierte Auswertungen Transparenz und Verbraucherrechte in Einklang bringen. Das aktualisierte Modell der Schufa soll zwar einige Bedenken ausräumen, doch das Gerichtsurteil wird den rechtlichen Maßstab setzen.

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