Bau- und Veränderungssperre für Windader West ab April 2026 verhängt
Bernhardine RörrichtBau- und Veränderungssperre für Windader West ab April 2026 verhängt
Für Gebiete, die mit dem Energieprojekt Windader West verbunden sind, wurde eine Bau- und Veränderungssperre verhängt. Die Beschränkungen treten am 7. April 2026 in Kraft und gelten für drei Jahre. Ziel ist es, Veränderungen zu verhindern, die den Bau des Stromtrassenkorridors behindern oder die Bodenpreise in die Höhe treiben könnten.
Das Projekt Windader West soll Offshore-Windenergie aus der Nordsee zu wichtigen Verbrauchszentren in Nordrhein-Westfalen transportieren. Es umfasst vier Netzanbindungssysteme: Kusenhorst, Rommerskirchen 1, Rommerskirchen 2 und Niederrhein.
Während der Sperre sind in den ausgewiesenen Zonen unter anderem der Ausbau von Gebäuden, die Verlegung von Leitungen sowie die Intensivierung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung untersagt. Die genaue Trassenführung wird im Rahmen des formellen Planfeststellungsverfahrens festgelegt.
Die Amprion Offshore GmbH plant, den Antrag für den südlichen Abschnitt bei Heiden im dritten Quartal 2028 einzureichen. Bis zum 22. April 2026 sind die Sperrverfügung sowie die zugehörige Karte auf der Website des Regierungspräsidiums Münster einsehbar.
Die Sperre soll sicherstellen, dass die benötigten Flächen für den Windader-West-Korridor ohne unnötige Verzögerungen oder Kostensteigerungen verfügbar bleiben. Nach der Genehmigung wird das Projekt dazu beitragen, Erneuerbare Energien aus Offshore-Windparks in Industrie- und Wohngebiete der Region zu liefern.






