13 December 2025, 13:15

Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit Millioneninvestitionen und mehr Rechten für Helfer

Autos auf einer Straße mit vier Menschen in der Nähe, Gebäude mit Fenstern im Hintergrund, Bäume und Notfallwarnkegel.

Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit Millioneninvestitionen und mehr Rechten für Helfer

Neues Katastrophenschutzgesetz verabschiedet

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3. Dezember 2025

Baden-Württemberg hat ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz verabschiedet, um die Notfallvorsorge in der gesamten Region zu stärken. Das am 3. Dezember 2025 beschlossene Gesetz führt erhebliche finanzielle und rechtliche Verbesserungen für Ehrenamtliche und Kommunen ein, die von Katastrophen betroffen sind. Behördenvertreter betonen, dass die Neuerungen eine schnellere und gerechtere Unterstützung in Krisenzeiten gewährleisten sollen.

Die überarbeitete Gesetzgebung sieht in mehreren Bereichen eine Aufstockung der Mittel für den Katastrophenschutz vor. So wird ein neues Lager für lebenswichtige Hilfsgüter eingerichtet, das mit einer Anfangsinvestition von 2,2 Millionen Euro ausgestattet wird. Der Etat für den Katastrophenschutz selbst wird um 19 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt, zusätzlich stehen 116 Millionen Euro an Sondermitteln bereit.

Das Gesetz tritt sofort in Kraft und bringt für Ehrenamtliche höhere Vergütungen, bessere Versicherungsleistungen sowie die vollständige Übernahme ihrer Einsatzkosten mit sich. Kommunen werden finanziell entlastet, während das erweiterte Budget und das neue Lager die Vorsorge verbessern sollen. Die Reform stellt die bedeutendste Aktualisierung der Katastrophenschutzrichtlinien der Region seit Jahren dar.