Baden-Württemberg modernisiert Polizeigesetz mit digitalen Befugnissen und KI-Einsatz
Bernhardine RörrichtBaden-Württemberg modernisiert Polizeigesetz mit digitalen Befugnissen und KI-Einsatz
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein überarbeitetes Polizeigesetz verabschiedet, das der Strafverfolgung neue digitale Befugnisse einräumt. Das am 12. November 2025 beschlossene Gesetzespaket zielt darauf ab, die Polizeiarbeit im digitalen Zeitalter zu modernisieren. Zu den zentralen Neuerungen gehören erweiterte Möglichkeiten zur Ortung von Schutzbedürftigen und zur Verhinderung schwerer Straftaten durch den Einsatz moderner Technologien.
Die überarbeitete Fassung des Gesetzes führt mehrere bedeutende Änderungen ein. Eine zentrale Neuerung ermöglicht es der Polizei, fortschrittliche Technologien leichter einzusetzen, wenn es um die Suche nach hilfsbedürftigen Personen geht. Diese Maßnahme soll die Reaktionszeiten verkürzen und die Unterstützung für gefährdete Gruppen verbessern.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die rechtliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse. Künftig dürfen die Behörden bestehende Daten zusammenführen und auswerten, um schwere Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern. Das Gesetz enthält zudem eine Experimentierklausel, die es der Polizei erlaubt, eigene IT-Lösungen – darunter auch KI-Systeme – zu entwickeln. Bisher stützte sich die Polizei auf veraltete Regelwerke für digitale Einsätze. Die neue Gesetzgebung schließt diese Lücken, indem sie klare Vorgaben für den Umgang mit Daten und technologische Innovationen schafft. Ungeklärt bleibt jedoch, welche Behörde die Anwendung von KI-Systemen im Rahmen des überarbeiteten Gesetzes überwachen wird.
Das aktualisierte Polizeigesetz stattet die Beamten in Baden-Württemberg mit modernen Instrumenten zur Kriminalprävention und öffentlichen Sicherheit aus. Automatisierte Datenanalysen und experimentelle IT-Projekte bewegen sich nun in einem klar definierten rechtlichen Rahmen. Die Änderungen treten nach der parlamentarischen Verabschiedung im November 2025 in Kraft.