27 March 2026, 00:30

Baden-Württemberg fördert Weinberge mit Brachflächen ab 2027 neu

Plakat von Wiseman-Downs Co., Inc. (1910–1940) zur Werbung für Landmaschinen, Gartenzubehör und Samen mit beschreibendem Text.

Baden-Württemberg fördert Weinberge mit Brachflächen ab 2027 neu

Baden-Württemberg führt 2027 neue Fördermaßnahme für Weinberge ein

Mit dem Programm "Brache im Wechsel für den Weinbau" soll ab 2027 die Bodenqualität und Artenvielfalt in der Region gestärkt werden. Winzer können künftig finanzielle Unterstützung beantragen, um vorübergehend gerodete Rebflächen in blühende Brachflächen umzuwandeln.

Die Maßnahme ist Teil des FAKT-II-Programms und steht ab dem Antragsjahr 2027 zur Verfügung. Berechtigt sind Betriebe mit aktivem Landwirtestatus und einer Mindestfläche von 0,01 Hektar pro Schlag. Pro Betrieb können bis zu drei Hektar gefördert werden, wobei die Mindestfördersumme bei 250 Euro liegt.

Voraussetzungen für die Förderung: Die Flächen müssen aus der Produktion genommen und mit einer vorgeschriebenen mehrjährigen Blühmischung (M3 ) eingesät werden. Die Aussaat muss mit 10–12 Kilogramm Saatgut pro Hektar entweder bis zum 15. Mai oder im Spätsommer/Herbst des Vorjahres erfolgen. Ein Nachweis über den Saatgutkauf ist erforderlich.

Ab dem zweiten Jahr muss die Brachfläche alle zwei Jahre gemulcht oder gemäht werden. Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sind nicht erlaubt. Die Förderhöhe beträgt 2.500 Euro pro Hektar. Anträge müssen bis zum 15. Mai 2027 über das FIONA-System eingereicht werden. Gerodete Flächen sind zudem bis zum 31. Mai desselben Jahres zu melden.

Da die Maßnahme bisher nicht verfügbar war, haben bis Ende 2026 noch keine Weingüter in der Region einen Antrag gestellt. Sie ist Teil der GAP-Anpassungen 2023–2027 und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des heimischen Weinbaus zu verbessern.

Finanzielle Anreize für Bodenregeneration und Artenvielfalt Das neue Programm bietet Winzern eine finanzielle Unterstützung, um Böden zu regenerieren und die Biodiversität zu fördern. Für das Förderjahr 2027 müssen die Anträge bis zum 15. Mai eingereicht werden. Betriebe, die die Kriterien erfüllen, können bis zu 2.500 Euro pro Hektar erhalten.

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