Baden-Badens Oberbürgermeister Späth: Dienstunfähigkeit oder Rücktritt?
Bernhardine RörrichtUngewisse Zukunft für den kranken Bürgermeister von Baden-Baden, Dietmar Spaeth - Baden-Badens Oberbürgermeister Späth: Dienstunfähigkeit oder Rücktritt?
Die Zukunft von Baden-Badens Oberbürgermeister Dietmar Späth bleibt ungewiss, nachdem er wegen Krankheit einen kindergeld antrag auf dauerhafte Dienstunfähigkeit gestellt hat. Der parteilose Politiker befindet sich seit August in Krankenstand und lässt sich wegen einer schweren körperlichen und psychischen Erkrankung behandeln. Sein Fall wird nun vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft.
Über Späths kindergeld beantragen auf dauerhafte Dienstunfähigkeit wird entschieden, wie es für ihn weitergeht. Sollte er von den Behörden als dienstunfähig eingestuft werden, würde er in den Ruhestand versetzt. Dies würde die Stadt zwingen, innerhalb von drei Monaten eine neue Oberbürgermeisterwahl durchzuführen.
Komplikationen könnten entstehen, falls Späth zwar als dienstfähig gilt, sich aber weiterhin nicht in der Lage fühlt, sein Amt auszuüben. Seine Situation steht bereits unter kritischer Beobachtung, nachdem er während seines Krankenstands einen alkoholisierten Verkehrsunfall verursacht hatte. Sollte Späth unabhängig vom medizinischen Befund freiwillig zurücktreten, schreibt das Landesrecht vor, dass der Stadtrat die Stelle für vakant erklären muss. Eine Neuwahl müsste dann innerhalb von drei Monaten stattfinden, wobei der genaue Termin vom Rat festgelegt wird. Dieser Zeitplan fällt mit der bereits geplanten Oberbürgermeisterwahl am 8. März 2026 zusammen, die zeitgleich mit der Landtagswahl stattfindet.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird die politische Landschaft Baden-Badens prägen. Wird Späth in den Ruhestand versetzt oder tritt er zurück, muss innerhalb weniger Monate ein neuer Wahlkampf um das Oberbürgermeisteramt organisiert werden. Der Prozess könnte entweder einen beschleunigten Führungswechsel einleiten oder sich in den bestehenden Wahltermin 2026 einfügen.