Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor – doch das Gesetz bleibt strittig
Bernhardine RörrichtAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor – doch das Gesetz bleibt strittig
Ein deutscher Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er vier Jahre nach einem Tweet, in dem er einen Politiker beleidigt hatte, noch strafrechtlich verfolgt worden war. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 2020 veröffentlichter Beitrag, in dem der CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde – was später zu einem Strafbefehl nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs führte. Der Autor warnt nun, das Gesetz könnte die Meinungsfreiheit einschränken und sogar die Feindseligkeit gegenüber Politikern noch verstärken.
Der Streit begann 2020, als der Autor über Amthor tweete. Damals blieb der Kommentar ohne Reaktion. Ein Jahr später bezeichnete der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“, woraufhin die Behörden den älteren Tweet erneut aufgriffen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.
Der Staat verfolgte den Fall nach Paragraf 188, einem Gesetz, das Politiker vor Verleumdung schützen soll. Diese Regelung sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein in mehr als der Hälfte aller deutschen Strafverfahren übliches Vorgehen, bei dem Verurteilungen ohne Gerichtsverhandlung möglich sind.
Der Autor legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, und das Gericht entschied schließlich zu seinen Gunsten. Trotz des Erfolgs äußerte er Besorgnis über normale Bürger, die möglicherweise nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen ähnliche Vorwürfe zu wehren. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 kritisiert und dessen Anwendung als problematisch bezeichnet.
Hätte der Autor den Strafbefehl nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wäre die Verurteilung rechtskräftig geworden. Nun fordert er, das Gesetz abzuschaffen oder zu reformieren, und warnt, es könnte durch die Unterdrückung von Kritik sogar noch mehr Wut auf Politiker schüren.
Der Fall wirft die anhaltende Debatte über Meinungsfreiheit und den rechtlichen Schutz von Personen des öffentlichen Lebens auf. Paragraf 188 bleibt zwar in Kraft, doch Kritiker argumentieren, er berge die Gefahr, oppositionelle Stimmen zum Schweigen zu bringen, statt die Demokratie zu stärken. Der Freispruch des Autors ändert nichts am übergeordneten rechtlichen Rahmen – vorerst.






