Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Philipp NetteÄnderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
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- Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Tettnang hat neue Steuersätze für Grundbesitz, Vergnügungsangebote und Hundehaltung beschlossen. Die Änderungen wurden am 27. November 2025 finalisiert und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen sich ab Jahresbeginn auf aktualisierte Gebühren einstellen.
Die Beschlüsse des Rates betreffen drei zentrale Bereiche: Die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne Landwirtschaft) steigt von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt unverändert bei 410 Prozent.
Auch die Vergnügungssteuer wurde angepasst: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro, in Gaststätten und Bars sinkt der Satz auf 45 Euro. Film- oder Videovorführungen in geschlossenen Kabinen werden mit 135 Euro besteuert, in offenen Kabinen mit 16 Euro. Für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit gilt ein Steuersatz von 25 Prozent.
Hundehalter müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen: Für den ersten Hund fallen 120 Euro an, für den zweiten 240 Euro. Eine Zwingererlaubnis (ab drei Hunden) kostet nun 360 Euro; bei teilweiser Befreiung reduziert sich die Gebühr auf 50 Euro.
Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im Januar 2026 verschickt. Die aktualisierte Satzung ist bereits online einsehbar – Interessierte finden die Details unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen auf der Website der Stadt.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026. Grundstückseigentümer, Unternehmen und Hundehalter erhalten ihre aktualisierten Bescheide zu Beginn des kommenden Jahres. Sämtliche geänderten Vorschriften sind auf dem offiziellen Internetauftritt der Stadt abrufbar.