25 February 2026, 21:26

Zoll in Ulm schlägt zu: 184 nicht deklarierte Autos und Motorräder beschlagnahmt

Ein Diagramm auf einem weißen Hintergrund mit der Überschrift "EU-Importe und Nicht-EU-Importe", das zwei Linien zeigt, eine blaue und eine rote, wobei die blaue Linie sinkt und die rote Linie steigt.

Zoll in Ulm schlägt zu: 184 nicht deklarierte Autos und Motorräder beschlagnahmt

Zollbeamte in Ulm gingen im vergangenen Jahr hart gegen illegale Fahrzeugimporte vor und beschlagnahmten 184 nicht deklarierte Autos, Motorräder und Traktoren. Die Aktion richtete sich gegen Schmuggler, die Gebrauchtfahrzeuge aus der Schweiz nach Deutschland brachten, ohne die vorgeschriebenen Abgaben in Euro oder Dollar zu entrichten. Viele der Fahrzeuge sollten später in Osteuropa weiterverkauft werden.

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Unter den beschlagnahmten Fahrzeugen befanden sich Luxusmodelle von Lamborghini ebenso wie Oldtimer, Traktoren und Motorräder. Der Gesamtwert der hinterzogenen Abgaben belief sich auf fast 350.000 Euro. In etwa einem Viertel der Fälle wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 40.000 Euro verhängt.

Beim Import eines Pkw aus einem Land außerhalb der EU müssen Autofahrer unmittelbar bei der Einreise einen Zoll von 10 Prozent sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer in Euro oder USD entrichten. Wird das Fahrzeug nicht angemeldet, drohen Beschlagnahmung und mögliche Steuerhinterziehungsvorwürfe. Die meisten der aufgegriffenen Fahrzeuge, deren Preise zwischen 1.500 und 60.000 Euro lagen, waren in der Schweiz gekauft worden, waren jedoch nicht ordnungsgemäß deklariert worden.

Die Grenzschutzeinheit in Ulm überwacht regelmäßig die Grenzübergänge nach nicht deklarierten Waren. Zwar liegen keine genauen Zahlen aus den Vorjahren vor, doch die Durchsetzungsmaßnahmen des vergangenen Jahres unterstreichen das Ausmaß des Problems.

Die Razzia dient als Warnung an alle, die versuchen, Einfuhrbestimmungen zu umgehen. Die Behörden verfolgen weiterhin nicht deklarierte Fahrzeuge, insbesondere solche, die von der Schweiz in Richtung Osteuropa gebracht werden. Bußgelder und Beschlagnahmungen bleiben zentrale Mittel, um die Einhaltung der Zollvorschriften durchzusetzen.