Unternehmer muss 19.000 Euro zurückzahlen – wegen verschwiegener Einkünfte beim Arbeitslosengeld
Bernhardine RörrichtUnternehmer muss 19.000 Euro zurückzahlen – wegen verschwiegener Einkünfte beim Arbeitslosengeld
Ein 42-jähriger Unternehmer ist wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er seine Einkünfte verschwiegen hatte, während er Arbeitslosengeld bezog. Das Amtsgericht Freiburg stellte fest, dass er durch die Nichtangabe seiner Einnahmen fast 19.000 Euro an unrechtmäßigen Leistungen erhalten hatte.
Der Mann betrieb ein Transportunternehmen und erzielte zwischen September 2021 und Mai 2023 etwa 59.000 Euro. In dieser Zeit bezog er weiterhin Arbeitslosenunterstützung, ohne das Jobcenter über seine Einkünfte zu informieren.
Das Gericht sprach ihn des Betrugs schuldig und verhängte eine siebenmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Die Behörden bestätigten, dass das Jobcenter nun die vollständige Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Leistungen einleiten wird.
Zu weiteren Maßnahmen der Freiburger Agentur für Arbeit zur Betrugsprävention in ähnlichen Fällen wurden keine Angaben gemacht.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Mann einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Auflagen des Gerichts erfüllt. Die Rückforderung der 19.000 Euro an unrechtmäßig erhaltenen Leistungen wird im Rahmen des Urteils eingeleitet. Bisher wurden keine weiteren rechtlichen Schritte in Zusammenhang mit dem Fall angekündigt.






