Telematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten bis Oktober 2027 verlängert
Philipp NetteTelematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten bis Oktober 2027 verlängert
Deutschland hat die Frist für Therapeuten und Anbieter von medizinischen Hilfsmitteln zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) verschoben. Statt wie ursprünglich geplant bis Januar 2023 müssen sich die Betroffenen nun bis zum 1. Oktober 2027 an das digitale Netz anschließen. Die Verlängerung folgt auf anhaltende Probleme bei der Einführung des E-Rezepts für Heil- und Hilfsmittel.
Von der Fristverlängerung betroffen sind rund 90.000 Leistungserbringer, darunter Physiotherapeuten, Podologen, Ergotherapeuten sowie Sanitätshäuser. Viele von ihnen hätten den ursprünglichen Zeitplan kaum einhalten können – mit potenziellen Störungen des Praxisbetriebs als Folge.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) begrüßt die zusätzliche Zeit. Man argumentiert, dass so die Infrastruktur weiterentwickelt werden könne, um Therapeuten tatsächlich spürbare Vorteile zu bieten. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) wirbt unterdessen trotz der längeren Übergangsphase weiterhin für eine freiwillige vorzeitige TI-Anbindung.
Der IT-Dienstleister Cherry verzeichnet aufgrund der Verschiebung finanzielle Einbußen. Ausbleibende Bestellungen von TI-Ausstattung durch Berufsverbände kosteten das Unternehmen Millionen an entgangenen Umsätzen. Um die Verluste auszugleichen, hat Cherry den Ausbau lukrativer Ersatzprojekte vorangetrieben und sich stärker auf Softwarelösungen wie TMS und TIM konzentriert. Das hauseigene System TIM.Pro erhielt Ende letzten Jahres die gematik-Zulassung und bietet Anbietern eine konforme Alternative.
Mit dem neuen Stichtag im Oktober 2027 bleibt den Leistungserbringern mehr Zeit für die TI-Integration. Die Fristverlängerung soll Betriebsabläufe stabilisieren und Raum für technische Verbesserungen schaffen. Für Unternehmen wie Cherry steht indes die Anpassung des Angebots an die sich wandelnden Marktbedürfnisse im Fokus.






