21 February 2026, 08:57

Stuttgarter Rechtsstreit: Warum ein Mercedes SL 280 gegen seinen Willen verschrottet wurde

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Autos, das von einem Abschleppwagen auf einer Straße mit anderen Fahrzeugen, einer Person in der Nähe und Gebäuden mit Fenstern im Hintergrund abgeschleppt wird.

Stuttgarter Rechtsstreit: Warum ein Mercedes SL 280 gegen seinen Willen verschrottet wurde

In Stuttgart entbrennt ein Rechtsstreit, nachdem der klassische Mercedes SL 280 von Andreas Weber abgeschleppt, beschlagnahmt und später von den städtischen Behörden in Sindelfingen verschrottet wurde. Weber behauptet, das Fahrzeug sei zu Unrecht als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft worden, und fordert nun 20.000 Euro Schadensersatz von der Stadt.

Der Fall wirft zudem grundsätzliche Fragen zu den Regeln bei Fahrzeugbeschlagnahmungen auf, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich die Haftungsgrenzen für Abschlepp-, Lager- und Sachverständigenkosten im Rahmen der sogenannten "Werkstattgefahr"-Doktrin präzisiert hat.

Der Streit begann im Herbst 2024, als Webers Mercedes abgeschleppt und auf einen Abschleppplatz gebracht wurde. Die Behörden erklärten das Auto später zum Totalschaden und ließen es verschrotten. Weber hingegen besteht darauf, dass das Fahrzeug noch fahrtauglich war, und verweist auf ein unabhängiges Gutachten, das nur geringfügige Mängel feststellte.

Während der Lagerzeit sollen für das Fahrzeug rund 1.000 Euro an Gebühren angefallen sein. Weber vermutet zudem, dass vor der Verschrottung Teile entwendet wurden, da ihm nie eine offizielle Verschrottungsbescheinigung ausgehändigt wurde. Die Stadt bot zunächst 4.000 Euro Entschädigung an, erhöhte das Angebot später auf 7.000 Euro – weit unter Webers Forderung von 20.000 Euro.

Mittlerweile liegt der Fall beim Landgericht Stuttgart. Parallel hat der BGH entschieden, dass Unfallopfer im Rahmen des "Werkstattgefahr"-Prinzips nicht für Abschlepp-, Lager- oder Sachverständigenkosten aufkommen müssen. Bei Totalschäden können sich Geschädigte auf Gutachten verlassen, ohne gezwungen zu sein, günstigere Reparaturalternativen zu suchen.

Der ADAC, Deutschlands größter Automobilclub, hat sich zu Wort gemeldet und betont, dass Abschleppmaßnahmen verhältnismäßig und kostengünstig bleiben müssen. Der Bundesgerichtshof hat zudem klare Voraussetzungen definiert, unter denen Behörden Fahrzeuge rechtmäßig einbehalten dürfen.

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Das Urteil in Webers Fall könnte richtungsweisend für künftige Streitigkeiten über Beschlagnahmungs- und Verschrottungsverfahren werden. Nun muss das Landgericht Stuttgart entscheiden, ob das Vorgehen der Stadt gerechtfertigt war und ob Weber Anspruch auf eine höhere Entschädigung hat. Die Entscheidung könnte zudem die rechtlichen Schutzmöglichkeiten für Autobesitzer in ähnlichen Situationen stärken.