Stuttgarter Gericht blockiert Einbürgerung wegen Linksextremismus-Vorwürfen
Philipp NetteStuttgarter Gericht blockiert Einbürgerung wegen Linksextremismus-Vorwürfen
Ein Stuttgarter Gericht hat dem iranischen Staatsbürger Danial Bamdadi die Einbürgerung in Deutschland verwehrt – begründet mit seinen Verbindungen zur linksextremen Szene. Das Urteil erging trotz seines legalen Engagements und breiter Unterstützung durch Gewerkschaften und politische Persönlichkeiten. Bamdadi kündigte an, gegen die Entscheidung vor einem höheren Gericht vorzugehen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am 12. Juli die Ablehnung von Bamdadis Einbürgerungsantrag. Die Behörden argumentierten, seine Beteiligung an gewaltbereiten extremistischen Kreisen – darunter ein Übergriff auf einen AfD-Stadtrat 2017 und eine Kundgebung für verurteilte Linksextremisten 2021 – belege eine mangelnde Distanz zu radikalen Gruppen. Zwar räumte das Gericht ein, dass sein Aktivismus formal von der Verfassungsfreiheit gedeckt sei, doch seine früheren Handlungen seien ausschlaggebend für die Ablehnung.
Gewerkschaften und linke Gruppen zeigen sich solidarisiert mit Bamdadi. Die Gewerkschaft Verdi und die marxistisch-leninistische Zeitschrift Rote Fahne erklärten ihre Unterstützung, während die IG Metall das Urteil als "Schuldspruch durch Assoziation" kritisierte. Sie zweifelten die Glaubwürdigkeit der Berichte des Bundesamts für Verfassungsschutz an und warfen vor, Ungenauigkeiten hätten das Urteil beeinflusst. Über 17.000 Menschen unterzeichneten eine Petition für Bamdadi; die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin schloss sich seinem Anwaltsteam an.
Bamdadi, der für den Verein Demokratie Bewahren arbeitet, bezeichnete die Entscheidung als politisch motiviert. Sie spiegle eine gesellschaftliche Rechtsentwicklung und eine Einschränkung demokratischer Opposition wider, so seine Argumentation. Sein Berufungsverfahren wird zeigen, ob linksextremes Engagement – selbst ohne aktuelle Gewalt – ein Einbürgerungshindernis darstellen kann.
Der Fall fällt in eine Phase steigender Einbürgerungsablehnungen in Deutschland. 2025 lehnten die Behörden 10.616 Anträge ab – mehr als doppelt so viele wie 2024 (5.124) und dreimal so viele wie 2023 (3.139). Gleichzeitig verzeichnete 2024 mit 291.955 Einbürgerungen einen Rekordwert.
Bis zur Entscheidung über Bamdadis Berufung bleibt sein Status ungewiss. Der Fall verdeutlicht die Spannung zwischen Meinungsfreiheit und Sicherheitsbedenken im deutschen Einbürgerungsverfahren. Angesichts der wachsenden Ablehnungszahlen könnte das Urteil Präzedenzwirkung für künftige Antragsteller mit Extremismusbezug entfalten.
Historischer Kontext: Vorherige Ablehnungen und Vorwürfe
Die Entscheidung des Gerichts im Jahr 2026 folgt auf einen langjährigen Streit um die politischen Verbindungen von Bamdadi. Wichtige Hintergrunddetails sind:
- Im 2022 lehnte das Ausländeramt des Rems-Murr-Kreises seine Bewerbung aufgrund von Angaben des Verfassungsschutzes über seine angeblichen Kontakte zur Antifa ab, während seine Familie die Staatsbürgerschaft erhielt.
- Im Januar 2026 behaupteten die Behörden bei der Verwaltungsanhörung, dass Bamdadi seit 2019 das Offene Antifaschistische Treffen Rems-Murr leitet, was er bestreitet. Das Gericht erkannte die Notwendigkeit von Beweisen an und stellte fest, dass die Antifa kein eingetragener Verein ist.






