Staatlicher Trauerakt für Rita Süssmuth verschiebt wichtige Verfassungsgerichtsverhandlung
Philipp NetteAufgrund des Gedenkgesetzes für die verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung - Staatlicher Trauerakt für Rita Süssmuth verschiebt wichtige Verfassungsgerichtsverhandlung
Am kommenden Montag findet ein staatlicher Trauerakt für Rita Süssmuth statt, die ehemalige Bundestagspräsidentin, die am Sonntag im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Die Gedenkfeier führt zur Verschiebung einer wichtigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Der ursprünglich für diese Woche geplante Prozess zum Gebäudeenergiegesetz wird nun am 26. Februar fortgesetzt.
Süssmuth war eine angesehene CDU-Politikerin, die sich jahrzehntelang für Gleichberechtigung einsetzte und hohe Ämter bekleidete. Ihr Tod löst nun eine offizielle Ehrung aus, an der Vertreter aller Verfassungsorgane teilnehmen werden.
Der Trauerakt beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Berliner St.-Hedwigs-Kathedrale und setzt sich anschließend im Plenarsaal des Bundestags mit der staatlichen Gedenkveranstaltung fort. Süssmuths politische Laufbahn umfasste unter anderem die Ämter der Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit – später erweitert um den Bereich Frauen – sowie das des Bundestagspräsidenten von 1988 bis 1998. Zudem leitete sie bis 2002 die Unabhängige Kommission "Zuwanderung".
Die verschobene Verhandlung betrifft das im September 2023 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz, das vorsieht, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte gegen das Gesetzesvorhaben geklagt und argumentiert, den Abgeordneten sei nicht ausreichend Zeit für eine Debatte eingeräumt worden. Sein Eilantrag verzögerte die Abstimmung im Sommer 2023.
Die mündliche Verhandlung findet nun am 26. Februar statt, doch ein Urteil wird voraussichtlich nicht zeitnah ergehen. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts benötigen oft Monate. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen ausschließlich verfahrensrechtliche Fragen, nicht der Inhalt des Gesetzes.
Unterdessen hat die neue CDU/CSU-SPD-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag bereits umfassende Nachbesserungen am Gebäudeenergiegesetz angekündigt.
Der Trauerakt würdigt Süssmuths Vermächtnis als wegweisende Politikerin und Vorkämpferin für Gleichberechtigung. Die Verhandlung zum Gebäudeenergiegesetz, die nun für den 26. Februar angesetzt ist, wird prüfen, ob die parlamentarischen Verfahren korrekt eingehalten wurden. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes wird voraussichtlich erst später in diesem Jahr erwartet.