Sozialarbeiter zahlen Strafen – doch das Vertrauensdilemma bleibt ungelöst
Bernhardine RörrichtSozialarbeiter zahlen Strafen – doch das Vertrauensdilemma bleibt ungelöst
Drei Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe sind wegen Verweigerung der Aussage gegen ihre Klienten zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Fall geht auf eine große Feuershow im November 2022 zurück, bei der elf Personen verletzt wurden. Zwar akzeptierten die Beschäftigten vergangenen Donnerstag einen Vergleich, doch betonen sie, dass die Zahlung der Strafen kein Schuldeingeständnis bedeutet.
Das Urteil hat die Sorgen in Fanprojekten und unter deren Klienten kaum gemildert. Offene Fragen zu Vertrauen und persönlicher Haftung von Sozialarbeitern bleiben weiterhin ungelöst.
Auslöser war ein Feuerunfall bei einer Show in Karlsruhe, bei dem elf Besucher verletzt wurden. Die Behörden warfen den drei Mitarbeitern des Fanprojekts später Justizbehinderung vor. Ihnen drohte sogar Beugehaft, doch sie legten gegen die ursprünglichen Strafen Berufung ein.
Während des Verfahrens verweigerten die Sozialarbeiter die Aussage gegen ihre eigenen Klienten. Sie argumentierten, dass Vertrauen in der aufsuchenden Sozialarbeit unverzichtbar sei – besonders bei der Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Ohne ein Zeugnisverweigerungsrecht, warnten sie, würden Klienten aus Angst vor Offenheit auf Hilfe verzichten.
Letzten Donnerstag einigten sich die Parteien auf einen Vergleich mit Strafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro. Der Richter wies darauf hin, dass der Fall Politiker zum Handeln drängen könnte, um das Problem der Aussageverweigerung für Sozialarbeiter zu regeln. Die Betroffenen betonten jedoch, dass die Zahlung der Strafen keine Schuld impliziere.
Die Entscheidung lässt viele im Bereich der Sozialarbeit verunsichert zurück. Fanprojekte und ihre Klienten fürchten weiterhin die Risiken, denen Sozialarbeiter bei der Wahrung der Vertraulichkeit ausgesetzt sind. Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen rechtlichen Pflichten und beruflicher Ethik in der Sozialarbeit auf.
Die drei Sozialarbeiter werden die Strafen begleichen, doch die Debatte über ihr Recht auf Aussageverweigerung geht weiter. Das Vertrauensverhältnis zwischen Klienten und aufsuchenden Sozialarbeitern bleibt ein zentrales Anliegen – insbesondere für Menschen in prekären Situationen. Das Ergebnis könnte weitere Diskussionen anstoßen, wie sich rechtliche Anforderungen mit dem Bedürfnis nach Vertraulichkeit in der Sozialarbeit in Einklang bringen lassen.