Sieben Jahre Jugendhaft für brutalen Totschlag an der eigenen Mutter
Philipp NetteSieben Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg - Sieben Jahre Jugendhaft für brutalen Totschlag an der eigenen Mutter
Ein Gericht in Rottweil (Baden-Württemberg) hat einen Mann wegen der Tötung seiner Mutter zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Angeklagte wurde zudem wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie schuldig gesprochen. Das Urteil fiel nach einem Prozess, in dem die Staatsanwaltschaft eine deutlich höhere Strafe gefordert hatte.
Der Vorfall ereignete sich während eines Streits zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter. Er schlug sie mehrfach mit einem Fleischklopfer, wodurch sie tödliche Verletzungen erlitt. Nach der Tat brachte er ihren Körper in eine Dachbox und transportierte ihn in den Keller des Anwesens.
Ermittler entdeckten die Leiche der Mutter am folgenden Tag im Keller. Die Anklage hatte zunächst auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und neun Jahre und drei Monate Haft beantragt. Sie argumentierte, die Tat sei vorsätzlich und besonders brutal ausgeübt worden. Das Gericht wies den Mordvorwurf jedoch zurück, da es keine Beweise für erschwerende Umstände gab. Stattdessen stufte es den Fall als Totschlag ein. Die Verteidigung hatte ebenfalls auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert, aber keine konkrete Strafhöhe vorgeschlagen. Neben der Tötung musste sich der Angeklagte wegen des Besitzes illegalen pornografischen Materials mit Minderjährigen verantworten. Die endgültige Strafe belief sich auf sieben Jahre Jugendhaft – weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert, aber dennoch ein Ausdruck der Schwere der Taten.
Der Verurteilte wird seine Strafe in einer Jugendstrafanstalt verbüßen. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich darauf, dass kein Mordvorsatz nachgewiesen werden konnte, trotz der brutalen Gewaltanwendung. Zum Gesamturteil trug zudem die separate Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie bei.