Schweizer muss sich wegen nicht deklarierter Antiquitätenuhr vor Gericht verantworten
Philipp NetteSchweizer muss sich wegen nicht deklarierter Antiquitätenuhr vor Gericht verantworten
Ein 73-jähriger Schweizer muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten, nachdem er an der deutschen Grenze eine antike Uhr nicht deklariert hatte. Bei dem wertvollen Tischuhr aus dem 18. Jahrhundert handelt es sich um ein kostbares Sammlerstück.
Der Vorfall ereignete sich, als der Mann mit der Uhr nach Deutschland einreiste, ohne sie anzugeben. Zollbeamte entdeckten das Stück bei einer Routinekontrolle und identifizierten es als Antiquität aus dem 18. Jahrhundert. Der geschätzte Wert wurde auf etwa 5.000 Euro festgesetzt.
Bevor der Mann die Uhr behalten durfte, musste er Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.000 Euro entrichten. Da der Gegenstand nicht deklariert worden war, leiteten die Behörden ein Steuerhinterziehungsverfahren ein. Der Fall wurde inzwischen an die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Prüfung übergeben. Der Name des Mannes wurde in den offiziellen Berichten nicht genannt.
Die nicht deklarierte Antiquität hat zu finanziellen Sanktionen und einem förmlichen Ermittlungsverfahren geführt. Zollbeamte bestätigten den Wert der Uhr und setzten die fälligen Abgaben fest. Der Fall wird nun unter der Aufsicht des Hauptzollamts Karlsruhe weiterverfolgt.