Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden
Mahmut UllmannRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden
Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung. Er kritisiert, dass das aktuelle System Bagatellvergehen unangemessen kriminalisiere und gleichzeitig die Gerichte überlastet werde. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Strafen für weniger schwere Fälle zu mildern, bei vorsätzlichen Verstößen jedoch strenge Konsequenzen beizubehalten.
Frister stuft Schwarzfahren primär als zivilrechtliches Fehlverhalten ein – nicht als Straftat. Seinem Konzept zufolge sollten das Umgehen von Sperren oder Wiederholungstaten zwar weiterhin geahndet werden, einfache Verstöße hingegen nicht. Eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs lehnt er ab. Er warnt, dass eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit dennoch zu Haftstrafen führen könne – etwa durch Ersatzfreiheitsstrafen.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass 2024 jede achte angezeigte Beförderungserschleichung den Fernverkehr betraf. Frister schlägt vor, solche schwerwiegenderen Fälle weiterhin strafrechtlich zu verfolgen, während geringfügige Vorfälle entkriminalisiert werden sollten. Zudem weist er darauf hin, dass derzeit jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht – eine erhebliche Belastung für das Justizsystem.
Frister betont, dass das Strafrecht nur bei wirklich verwerflichem Verhalten greifen solle. Sein Modell sieht vor, dass einfache Beförderungserschleichung ohne erschwerende Umstände künftig keine Strafverfahren mehr nach sich zieht. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten, ohne die Abschreckung bei vorsätzlichen oder schweren Verstößen aufzuweichen.
Sein Reformvorschlag behält strafrechtliche Konsequenzen für grobe Schwarzfahrfälle bei, schafft sie aber für Bagatellen ab. Damit soll die Zahl unnötiger Verfahren reduziert werden, während gezielte Betrugsfälle weiterhin unterbunden werden. Gleichzeitig würde die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung sinken.






