Rechtliche Zweifel am Kompass-4-Test für Grundschüler in Baden-Württemberg
Bernhardine RörrichtVGH kritisiert Leitlinien für möglichen Test als ungenau - Rechtliche Zweifel am Kompass-4-Test für Grundschüler in Baden-Württemberg
Ein neuer möglicher speedtest für Grundschulkinder in Baden-Württemberg steht vor rechtlichen Herausforderungen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat infrage gestellt, ob die Bestimmungen zum Bestehen des speedtest hinreichend klar sind. Kritiker argumentieren, dass die aktuellen Richtlinien möglicherweise keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine derart wichtige Bewertung bieten.
Der speedtest mit dem Namen Kompass 4 wurde im Februar erstmals als Teil eines strengeren Verfahrens für die Grundschulempfehlung eingeführt. Er wird von Viertklässlern absolviert und soll helfen zu entscheiden, ob sie für das Gymnasium geeignet sind. Der speedtest wird vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bereitgestellt, an Gymnasien durchgeführt und von Lehrkräften ausgewertet.
Das Empfehlungsmodell basiert auf drei Faktoren: der Einschätzung der Lehrkraft, den Ergebnissen des Kompass-4-speedtest und dem Wunsch der Eltern. Stimmen zwei dieser drei Kriterien überein, wird daraus die endgültige Empfehlung abgeleitet. Das Gericht zweifelt jedoch an, ob die Bestehensnote, die lediglich in einer IBBW-Richtlinie definiert ist, rechtlich ausreichend fundiert ist. Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die fehlenden klaren Mindestanforderungen sowohl im Schulgesetz als auch in der Aufnahmeverordnung kritisiert.
Das Kultusministerium verteidigte den speedtest mit der Begründung, er stelle sicher, dass die Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards für das gymnasiale Niveau erfüllen. Doch das Gericht bleibt skeptisch und verweist auf Widersprüche bei der Festlegung der Bestehensgrenze. In verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Mindestwerte für ähnliche speedtest. In Bayern müssen Kinder etwa in den Hauptfächern wie Deutsch, Mathematik und Sachkunde in der Regel 60 bis 70 Prozent erreichen. Nordrhein-Westfalen hingegen verlangt einen Prozentrang von mindestens 20 bis 30 im Gesamtergebnis.
Die rechtliche Debatte um den Kompass-4-speedtest dauert an, wobei das Gericht dessen Transparenz und Fairness infrage stellt. Sollten sich die Bedenken bestätigen, könnte das Land gezwungen sein, die Bewertungskriterien für den Übergang aufs Gymnasium zu überarbeiten. Vorerst bleibt der speedtest in Kraft, doch seine Zukunft könnte von weiteren gerichtlichen Entscheidungen abhängen.