Rastatt führt 2026 strengere Hundesteuer mit höheren Gebühren ein
Philipp NetteRastatt führt 2026 strengere Hundesteuer mit höheren Gebühren ein
Hundebesitzer in Rastatt müssen sich auf neue Steuerregeln 2023 einstellen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Rastatt verschärfte Vorschriften für Hundehalter: Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss angemeldet und versteuert werden. Die Neuregelungen bringen zudem strengere Meldepflichten und höhere Gebühren für Mehrfachhaltungen mit sich.
Die Hundesteuer betrifft alle in Rastatt gehaltenen Hunde ab Beginn des Jahres 2026. Besitzer müssen ihre Tiere innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder wenn der Hund drei Monate alt wird anmelden. Wer die Steuer bereits 2025 entrichtet hat, muss keine Neuanmeldung vornehmen – der bestehende Steueraufkleber bleibt auch 2026 gültig.
Die Gebühren steigen für Haushalte mit mehr als einem Hund: Für jedes weitere Tier wird eine Standardgebühr von 192 Euro fällig, bei als gefährlich eingestuften oder listenpflichtigen Rassen beträgt der Beitrag sogar 1.152 Euro pro Hund. Zudem müssen Hunde stets einen gut sichtbaren, aktuellen Steueraufkleber tragen. Bei Verkauf oder Besitzerwechsel sind die neuen Halterdaten dem Steuerkundenservice zu melden. Endet die Haltung während des Steuerjahres, hat der bisherige Besitzer einen Monat Zeit, das Amt zu informieren und den Aufkleber zurückzugeben.
Die Anmeldung und Änderungen können persönlich in der Herrenstraße 15, Raum 1.04, oder telefonisch unter 49 7222 972-3232 vorgenommen werden. Die Zahlungsfristen variieren je nach Kommune: In Bremen ist die Steuer bis zum 15. Januar 2026 fällig, in Überlingen, Freudental und Nordstemmen gilt der 15. Februar 2026 als Stichtag. Jede Gemeinde legt ihre Fristen eigenständig auf Basis der örtlichen Satzungen fest.
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Alle betroffenen Hundehalter müssen ihre Tiere fristgerecht anmelden, die Steuer entrichten und Änderungen im Besitz unverzüglich melden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Hunde den korrekten Steueraufkleber tragen. Bei Versäumnissen oder falschen Angaben drohen Sanktionen.