Pyro-Skandal beim KSC: Verfahren gegen Fanbetreuer mit Geldstrafen beendet
Bernhardine RörrichtPyro-Skandal: Prozess gegen Fan-Projekt-Trio eingestellt - Pyro-Skandal beim KSC: Verfahren gegen Fanbetreuer mit Geldstrafen beendet
Ein Rechtsstreit um einen Pyro-Vorfall bei einem Zweitliga-Fußballspiel 2022 ist mit Geldstrafen statt Verurteilungen beendet worden. Drei Mitarbeiter des Fanprojekts des Karlsruher SC standen wegen ihrer Rolle in dem Skandal vor Gericht, bei dem elf Personen verletzt worden waren. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem sie sich bereit erklärt hatten, Bußgelder an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.
Die Entscheidung fiel während einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten akzeptierten die Bedingungen, wodurch weitere Gerichtsverfahren vermieden wurden.
Der Vorfall ereignete sich im November 2022 während eines Spiels zwischen dem Karlsruher SC und dem FC St. Pauli. Von Fans gezündete Pyrotechnik löste Chaos aus und führte zu elf Verletzungen. Später wurden drei Sozialarbeiter des Fanprojekts des Vereins wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt.
Im vergangenen Jahr waren die drei zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten sich jedoch während der Ermittlungen geweigert auszusagen und argumentiert, dass Vertraulichkeit für ihre Arbeit mit Fans essenziell sei. Ihre Anwälte nahmen später Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um eine Einigung zu verhandeln.
In der Berufungsverhandlung willigte das Gericht ein, das Verfahren einzustellen, sofern die Angeklagten Strafen in Höhe von 3.150, 1.500 und 2.022 Euro zahlten. Das Geld fließt an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Angeklagten betonten, dass die Zahlung der Strafen kein Schuldeingeständnis darstelle.
Der Fall hat Forderungen von Fangruppen und Sozialarbeiterverbänden nach stärkerem rechtlichem Schutz neu entfacht. Sie argumentieren, dass Sozialarbeiter – ähnlich wie Anwälte oder Geistliche – ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten sollten. Ohne eine solche Regelung, so ihre Befürchtung, könnte das Vertrauen in die Jugend- und Gewaltpräventionsarbeit leiden.
Organisationen wie die Fanverbände Deutschland setzen sich für Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) ein. Zwar wurden dem Bundestag bereits Vorschläge unterbreitet, doch bis Anfang 2026 sind keine neuen Gesetze verabschiedet worden.
Die Anwälte der Angeklagten erklärten, die Einigung solle auch die künftige Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verbessern. Sie hofften, dass der Fall als Präzedenz für die Behandlung ähnlicher Konflikte diene.
Der Fall ist nun mit Geldstrafen statt Haft- oder weiteren rechtlichen Konsequenzen abgeschlossen. Doch die grundsätzliche Debatte über Zeugnisverweigerungsrechte für Sozialarbeiter in Fanprojekten bleibt ungelöst. Die Forderungen nach einer Gesetzesreform bestehen fort, doch bisher gab es keine Änderungen im deutschen Recht.