20 December 2025, 05:40

Parlamentsrecht auf Anfrage blockiert? AfD-Prozess in Karlsruhe scheitert

Zwei Frauen an einem Tisch mit einer Nähmaschine, Papieren und einem Glas, mit einem Bücherregal und Vorhängen im Hintergrund.

Parlamentsrecht auf Anfrage blockiert? AfD-Prozess in Karlsruhe scheitert

Bundesverfassungsgericht blockiert Parlamentsfrage? AfD-Klage scheitert in Karlsruhe

Anreißer Das Bundesverfassungsgericht weist die Organstreitbeschwerde eines AfD-Abgeordneten zurück. Er wollte wissen, ob das Auswärtige Amt ein Visum für einen gefälschten Pass ausgestellt hatte. Die Richter sahen keine ausreichende Begründung.

  1. November 2025, 13:13 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zurückgewiesen, der behauptet hatte, es seien Visa unter Verwendung gefälschter afghanischer Pässe erteilt worden. Keuter hatte der Regierung vorgeworfen, Informationen über eine angebliche Weisung im Zusammenhang mit der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) vorzuenthalten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass seine Klage weder ausreichend belegt noch rechtlich fundiert war.

Im Mittelpunkt von Keuters Vorwürfen stand die Frage, ob Baerbock von Anweisungen wusste, Visa mit gefälschten afghanischen Reisedokumenten zu bearbeiten. Er argumentierte, die Regierung habe entscheidende Details zurückgehalten – doch das Gericht urteilte, er habe keinen Verstoß gegen seine Rechte nachweisen können.

Die Bundesregierung bestritt, von der Ausstellung von Visa für gefälschte Pässe gewusst zu haben, und betonte, dass solche Dokumente rechtlich keine Grundlage für Visumserteilungen böten. Zudem präzisierte sie, dass eine zuvor zitierte E-Mail des Auswärtigen Amts nicht die Visumerteilung für gefälschte Pässe betraf, sondern einen Einzelfall zur Familienzusammenführung. Während des Verfahrens legte Keuter keine konkreten Beweise vor – etwa offizielle Dokumente, E-Mails oder Zeugenaussagen –, um seine Behauptungen zu stützen. Stattdessen stützte er sich auf unbestätigte Behauptungen und das Schweigen der Regierung. Das Gericht verwies darauf, dass er Widersprüche zwischen seinen Vorwürfen und den Regierungsdarstellungen nicht aufklärte.

In seiner Begründung betonte das Gericht, Keuter hätte darlegen müssen, inwiefern seine Rechte beeinträchtigt wurden und welche spezifischen Informationen fehlten. Da er dies nicht leisten konnte, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Urteil bestätigt, dass Keuters Vorwürfe weder rechtlich haltbar noch durch Beweise gestützt waren. Die Haltung der Regierung, wonach gefälschte Pässe nicht für die Visumserteilung genutzt werden können, bleibt damit unangetastet. Der Fall ist damit abgeschlossen; weitere rechtliche Schritte sind nicht zu erwarten.