OLG Karlsruhe bestätigt Notargebühren von fast 100.000 Euro für 7-Millionen-Deal
Mahmut UllmannOLG Karlsruhe bestätigt Notargebühren von fast 100.000 Euro für 7-Millionen-Deal
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat Notargebühren von fast 100.000 Euro für eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro bestätigt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Kapitalerhöhung eines Unternehmens, bei der der Notar zunächst 63.110,85 Euro in Rechnung stellte, bevor er nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) weitere 35.832,45 Euro nachforderte. Das Gericht wies die Beschwerden über die Kosten zurück und bestätigte die Gebühren in voller Höhe.
Der Streit begann, als ein Notar für die Beurkundung eines Beteiligungsvertrags und einer ergänzenden Kapitalerhöhung eine Rechnung über 63.110,85 Euro ausstellte. Später, nach einem BGH-Urteil, wurden zusätzliche 35.832,45 Euro fällig, sodass sich die Gesamtkosten auf rund 100.000 Euro beliefen. Die Gebühren wurden auf Basis eines Transaktionsvolumens von etwa 35 Millionen Euro berechnet, wobei 27,9 Millionen Euro auf Exit-Klauseln entfielen.
Das OLG Karlsruhe lehnte die Argumentation ab, der Notar hätte die Parteien über mögliche kostensparende Alternativen aufklären müssen. Nach Auffassung des Gerichts sind Notare nicht verpflichtet, über Gestaltungsmöglichkeiten zu beraten, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die gewählte Vorgehensweise nicht den Absichten der Beteiligten entsprach. Zudem bestätigte das Urteil, dass der Notar berechtigt war, die zusätzlichen Gebühren rückwirkend nach dem BGH-Beschluss zu verlangen. Die Richter stützten sich dabei auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die einschlägige BGH-Rechtsprechung. Zwar hatte der Verfasser der Analyse Alternativen vorgeschlagen – etwa den Verzicht auf einen Beschluss zur Barkapitalerhöhung oder die Verankerung von Exit-Regelungen in der Satzung –, doch sah das Gericht keine rechtliche Verpflichtung des Notars, solche Maßnahmen vorzuschlagen.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe bestätigt, dass Notare ihre Gebühren am Transaktionswert ausrichten dürfen, selbst wenn Exit-Klauseln den Bewertungsbetrag deutlich erhöhen. Zudem stellt das Urteil klar, dass Notare nicht verpflichtet sind, unaufgefordert über kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren. Die Gesamtgebühren von fast 100.000 Euro für die 7-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde bleiben damit bestehen.