Niedersachsen diskutiert den 8. März als neuen gesetzlichen Feiertag
Philipp NetteNiedersachsen diskutiert den 8. März als neuen gesetzlichen Feiertag
Antrag auf Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen gewinnt starke Unterstützung
Eine Petition, den Internationalen Frauentag am 8. März in Niedersachsen zu einem offiziellen Feiertag zu erklären, stößt auf breite Zustimmung. Nach der Sammlung von über 5.000 Unterschriften wurde der Vorschlag nun im Landtag eingereicht. Hinter der Initiative steht ein Bündnis aus Arbeits- und Frauenrechtsorganisationen.
Die Kampagne wurde von einer Allianz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Gewerkschaft Verdi und dem Landesfrauenrat ins Leben gerufen. Die Petition gewann schnell an Fahrt und überschritt die für eine parlamentarische Prüfung erforderliche Marke von 5.000 Unterschriften. Daraufhin brachte der Petitionsausschuss das Anliegen vor das Plenum des Niedersächsischen Landtags.
Aktuell prüft das Innenministerium die Machbarkeit, den 8. März als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Damit der Vorschlag weiterverfolgt wird, muss eine Fraktion einen offiziellen Antrag einbringen. Die Befürworter planen, Abgeordnete zu lobbieren und die Öffentlichkeit einzubinden – unter anderem mit Kundgebungen vor dem Landtag während der nächsten Plenarsitzung.
Kritik kommt vonseiten einiger Wirtschaftsvertreter, die befürchten, ein zusätzlicher Feiertag könnte die Wirtschaft belasten. Eine Sprecherin von Verdi verwies jedoch auf Studien, die zeigen, dass in Regionen mit neu eingeführten Feiertagen keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu verzeichnen waren.
Niedersachsen hat derzeit mit nur zehn gesetzlichen Feiertagen die wenigsten in ganz Deutschland. Die Entscheidung des Innenministeriums und mögliche parlamentarische Schritte werden darüber bestimmen, ob der 8. März künftig ein offizieller Feiertag wird. Die Debatte spiegelt die unterschiedlichen Einschätzungen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Vorhabens wider.
