Lörrach baut Ganztagsbetreuung an Grundschulen massiv aus – mehr Platz für alle Kinder
Mahmut UllmannLörrach baut Ganztagsbetreuung an Grundschulen massiv aus – mehr Platz für alle Kinder
Lörrach erweitert die ganztägige Betreuung an seinen Grundschulen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Die Stadt arbeitet dafür mit lokalen Organisationen zusammen, um mehr Platz und flexible Lösungen für Familien zu schaffen. Trotz finanzieller Herausforderungen betonen die Verantwortlichen ihr Engagement für eine faire und verlässliche Kinderbetreuung für alle Kinder.
Ab dem neuen Schuljahr nutzt die Astrid-Lindgren-Schule das benachbarte evangelische Gemeindezentrum, um 210 Quadratmeter zusätzliche Fläche zu gewinnen. Dazu gehört eine Küche für die Mittagsverpflegung, was die bestehenden Einrichtungen entlastet. Auch an der Eichendorff-Schule wurde die Kapazität erweitert: Die Nachmittagsbetreuung findet nun in den Räumen der Villa Jugendkirche und der Friedensgemeinde statt, was weitere 210 Quadratmeter bietet.
Die Stadt kooperiert mit Trägern wie dem SAK e.V., der Evangelischen Kirche Hauingen und der Villa Jugendkirche, um flexible Betreuungsangebote zu realisieren. Aktuell bieten elf Grundschulen eine Betreuung von 7 bis 17 Uhr an Werktagen an. Die Finanzierung wird je zu einem Drittel vom Land, der Stadt und den Eltern getragen, wobei die elterlichen Beiträge einkommensabhängig gestaffelt sind, um Geringverdiener zu entlasten. Oberbürgermeister Jörg Lutz räumt ein, dass die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Ganztagsförderung (GaFöG) mit finanziellen und organisatorischen Hürden verbunden ist. Dennoch bleibt die Stadt entschlossen, den sozial gerechten Zugang zur Kinderbetreuung zu sichern – auch wenn die Kosten weiter steigen.
Durch den Ausbau können nun mehr Kinder an Lörrachs Grundschulen ganztägig betreut werden. Neue Partnerschaften und zusätzliche Räumlichkeiten an der Eichendorff- und der Astrid-Lindgren-Schule helfen, die Nachfrage zu decken. Eltern zahlen weiterhin einkommensabhängige Gebühren, während Stadt und Land die verbleibenden Kosten je zur Hälfte tragen.