Kirchliche Hochschulen erhalten bis 2030 gesicherte Finanzierung durch Landesvertrag
Adriane BoucseinKirchliche Hochschulen erhalten bis 2030 gesicherte Finanzierung durch Landesvertrag
Das Wissenschaftsministerium und die regionalen Kirchen haben eine neue Fördervereinbarung für drei kirchliche Hochschulen unterzeichnet. Die Laufzeit des Abkommens erstreckt sich von 2026 bis 2030 und sichert die finanzielle Unterstützung für Einrichtungen, die sich auf Sozialarbeit, Gesundheit, Pflege, Bildung und Lehramt spezialisiert haben. Die Vereinbarung folgt dem landesweiten Hochschulfinanzierungsvertrag III für öffentliche Hochschulen.
Die drei betroffenen Hochschulen sind die Evangelische Hochschule Ludwigsburg, die Evangelische Hochschule Freiburg und die Katholische Hochschule Freiburg. Gemeinsam bieten sie rund 4.000 Studierenden in 18 Studiengängen eine Ausbildung – der Zugang zu diesen Programmen steht allen offen, unabhängig von ihrer religiösen Herkunft.
Die Förderung garantiert den Betrieb der Einrichtungen mindestens bis 2030. Zudem enthält sie Regelungen zu fairen Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Vielfalt sowie Klimaschutzzielen. Ab 2027 steigt der Landeszuschuss jährlich um 3,5 Prozent – analog zu den Konditionen des Hochschulfinanzierungsvertrags III.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung des Abkommens für die Aufrechterhaltung hoher akademischer Standards in zentralen gesellschaftlichen Bereichen. Die regionalen Kirchen bestätigten unterdessen, dass alle geförderten Studienplätze während der gesamten Vertragslaufzeit finanziert bleiben.
Neben den kirchlichen Hochschulen bieten auch staatliche Einrichtungen wie die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) duale Bachelor-Studiengänge in Sozialer Arbeit an. Spezialisierungen wie Case Management in sozialen und gesundheitlichen Diensten oder Soziale Arbeit in Pflege und Rehabilitation werden unter anderem an den Standorten Stuttgart, Heidenheim und Villingen-Schwenningen angeboten.
Die Vereinbarung sichert den kirchlichen Hochschulen eine stabile Finanzierung bis 2030. Die jährlichen Erhöhungen der Landesmittel beginnen 2027 und gewährleisten die weitere Unterstützung von Studiengängen in Sozialer Arbeit, Gesundheit und Bildung. Zudem unterstreicht das Abkommen das Engagement für Fairness, Diversität und Nachhaltigkeit in der Hochschullandschaft.






